Wenn Jemand einen Termin bei jemand Anderem hat und dessen Grundstück betritt ist er ja normalerweise haftpflichtversichert bei dem Besuchten. Wenn der Besucher nun bei Eisglätte auf einem der Wege im Garten stürzt und ihm dabei etwas herunterfällt und kaputt geht müsste ja eigentlich die Haftpflichtversicherung des Besuchten für den Schaden aufkommen. Wenn diese das aber nicht tut, wegen versäumten Streuens, und der Besuchte den Schaden auch nicht aus seiner Tasche bezahlen will, welche Möglichkeiten gibt es da?
Danke!