Hallo,
habe mich schon ausführlich informiert zum Thema Rechtsschutzversicherung. Aber ein Punkt ist mir immer noch unklar: Sind im Vertragsrecht eigentlich Internetverträge eingeschlossen oder nicht? Ich habe einige AGBs gelesen und einige wenige beinhalten den Passus „inkl. über Internet geschlossene Verträge“ o.ä.
Bei den anderen wird dieses Thema überhaupt nicht erwähnt, also auch nicht explizit ausgeschlossen.
Meine Frage nun:
Wenn ich eine Rechtsschutz für Vertragsrecht habe (ohne Hinweis auf Internetverträge), dann deckt die doch automatisch ALLE Verträge ab, auch die über Internet geschlossenen, denn Vertrag ist Vertrag. Oder? (vorausgesetzt, Internetvertragsrecht ist nicht explizit ausgeschlossen)
Was soll dann der Passus „inkl. über Internet geschlossene Verträge“ einige Anbieter?
Verwirrte Grüße
Werner
Hallo,
habe mich schon ausführlich informiert zum Thema
Rechtsschutzversicherung. Aber ein Punkt ist mir immer noch
unklar: Sind im Vertragsrecht eigentlich Internetverträge
eingeschlossen oder nicht? Ich habe einige AGBs gelesen und
einige wenige beinhalten den Passus „inkl. über Internet
geschlossene Verträge“ o.ä.
Bei den anderen wird dieses Thema überhaupt nicht erwähnt,
also auch nicht explizit ausgeschlossen.
Meine Frage nun:
Wenn ich eine Rechtsschutz für Vertragsrecht habe (ohne
Hinweis auf Internetverträge), dann deckt die doch automatisch
ALLE Verträge ab, auch die über Internet geschlossenen, denn
Vertrag ist Vertrag. Oder?
Nicht generell, es kommt daruf an, wo der Gerichtsstand des Verkäufers liegt. Liegt er außerhalb Europas, fällt er nicht unter die räumliche Deckung des Rechtsschutzvertrages. Liegt er innerhalb Europas, läuft es ganz normal ab (Dekungszusage einholen etc.)
(vorausgesetzt,
Internetvertragsrecht ist nicht explizit ausgeschlossen)
Was soll dann der Passus „inkl. über Internet geschlossene
Verträge“ einige Anbieter?
Verwirrte Grüße
Werner
Grüße Martin