Hallo Experten,
wenn man in einem Vertragsverhältnis ist, das in ein paar Jahren enden wird, und nach dessen Ende der bisherige Vertragspartner absehbar streiten wird, wann ist bei dem Streit dann die Kausalität eingetreten:
- Beim erstmaligen Auftreten der Streitigkeiten.
- Beim Abschluß des Vertrages, der diese Streitigkeiten vor einigen Jahren für eine lange Zeit befriedet?
- Beim Jahre in der Zukunft liegendem Ende der Frist dieses Vertrags bzw. Scheitern der Verhandlungen über eine Verlängerung?
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger
Hallo Wolfgang,
Kausalität in Bezug auf was? Wenn du den Streit meinst: dann würde ich sagen: ab Kenntnisnahme. Sprich in dem Moment, wo du von einem möglichen Streit weißt und der Streit dann auch eintritt… in dem Moment ist ein kausaler Zusammenhang gegeben.
Gruß
MArco
Hallo MArco,
Kausalität in Bezug auf was? Wenn du den Streit meinst: dann
Im thematischen Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherung meine ich mit Kausalität natürlich die Möglichkeit der mit der Einrede der Kausalität begründeten Verweigerung des Versicherungsschutzes.
würde ich sagen: ab Kenntnisnahme. Sprich in dem Moment, wo du
von einem möglichen Streit weißt und der Streit dann auch
eintritt… in dem Moment ist ein kausaler Zusammenhang
gegeben.
A. Das Wissen über die Möglichkeit eines Streits, also darüber, daß sich Bedingungen, die möglicherweise einen Streit hervorrufen können, mit großer Wahrscheinlichkeit in etlichen Jahren einstellen werden, besteht in dem von mir geschilderten Fall zumindest ab dem Zeitpunkt, ab dem klar war, daß der befriedende Vertrag befristet ist.
B. Die Bedingungen, die, den Interessenkonflikt wieder freilegend, zu einem Streit führen könnten, werden sich absehbar mit Ablauf der Vertragsfrist einstellen.
A liegt mehrere Jahre in der Vergangenheit, B mehrere Jahre in der Zukunft.
Ist dafür eine Rechtsschutzversicherung möglich und sinnvoll?
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger
Hallo Wolfgang,
hast du die Versicherung denn schon abgeschlossen?
Wichtig ist der Umstand, dass du weißt, dass sich ein Streit anbahnt oder anbahnen kann, weil dies und jenes vorgefallen ist.
Versicherung ist die Absicherung eines im einzelnen ungewissen Risikos.
Gruß
Marco
Hallo Marco,
hast du die Versicherung denn schon abgeschlossen?
Nein. Ich habe auch noch mit keiner gesprochen.
Wichtig ist der Umstand, dass du weißt, dass sich ein Streit
anbahnt oder anbahnen kann, weil dies und jenes vorgefallen
ist.
Versicherung ist die Absicherung eines im einzelnen ungewissen
Risikos.
Ja, aber da muß es doch Eckpunkte geben. Im Extremfalle kann alleine die Existenz z.B. meiner Person ja schon Grund dafür sein, daß sich ein Streit anbahnen könnte.
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger
Hallo Wolfgang,
die Ursache muss vor Schadenbeginn gesetzt sein. Dann wäre eine Kausalität gegeben und wenn die Versicherung danach entscheid, dann ist Essig. Wird die Ursache danach gesetzt: Kein Thema… Im schlimmsten Fall könnte auch deine Geburt dafür kausal sein… dafür jetzt aber einen Fall konstruieren… ich mag nicht 
Gruß
Marco
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