Rechtsschutz Kaution, ab wann gilt diese

Hallo,
ich habe vor 2 Tagen meine Wohnung gekündigt.
Nun will ich für den Fall, dass es im August 2012 Probleme mit der Kaution gibt, eine Rechtsschutzversicherung abschliessen. Gilt diese nun 2 Monate nach Abschluss für den Fall, oder gilt diese nicht, weil ich schon gekündigt habe.
Was mich interessiert ist, ob der Eintritt des Rechtsfalls auschlaggebend ist oder die Kündigung?

Grüße und Danke

Roland

Hallo Rland,

wenn ich Sie recht verstehe, wollen Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, falls es Probleme mit Ihrer gezahlten Kaution gibt.

Jedoch bezieht sich die Leistunszusage, Kautiondarlehn in Höhe von …, auf Strafkautionen, also nicht auf die Mietkaution.

Außerdem besteht eine Wartezeit von 3 Monaten, ab Abschluss des Vertrags um Leistungen in Anspruch zu nehmen.

viele Grüße
Evelyn Doderer

Hallo Roland!

Die Definition eines Rechtsschutzfalls:
http://www.juraforum.de/lexikon/rechtsschutzfall

Übertragen auf Deinen Fall würde das wohl heißen, dass der Vorgang, der Ursache für die Rechtsstreitigkeit ist, die Pflichtverletzung bei der Kautionsauszahlung ist, mithin im August 2012 liegt.

Wenn die Wartezeiten Deiner RSV bis dahin abgelaufen sind, ist dieser Fall von der RSV abgedeckt.

Wenn allerding Deine Kündigung unzulässig oder mängelbehaftet war, und der Vermieter unter Berufung auf die Umstände der Kündigung die Kaution einbehalten sollte, ist der die Rechtsstreitigkeit auslösende Vorgang wohl in der Kündigung zu sehen, die im März 2012 lag, mithin nicht von der RSV abgedeckt wird.

Beste Grüße,
Christoph

Hallo Roland!

Nochmal als relativierende Antwort auf meine Antwort gerade eben:

Gemäß http://www.versicherungsnetz.de/onlinelexikon/Wartez… kann es sein, dass Du Dir die Kündigung als die Streitigkeiten auslösende Rechtshandlung zurechnen lassen musst (nach ARB 2000 § 4 Nr. 3c). Damit wäre das den Rechtsschutzfall auslösende Ereignis definitiv die Kündigung, unabhängig von den die Kautionsrückbehaltung auslösenden tatsächlichen Umständen.

Bei dieser Rechtslage würde ich Dir empfehlen, einen Fachanwalt zu konsultieren, um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.

Beste Grüße,
Christoph

Hallo Roland,
ich kenne mich im Versicherungsrecht leider nicht aus. Schau mal in die AGB des Versicherers.
Gruß von Wernichtfragt

Hallo Roland,
sofern in Deiner Rechtsschutzversicherung der Immobilienrechtsschutz enthalten ist, handelt es sich um einen üblichen Mietrechtsstreit, der nach 3 Monaten Wartezeit versichert ist. Der Rechtsfall tritt mit der Weigerung des Vermieters ein, die Kaution zu erstatten.Wenn seine Gründe für Dich nicht plausibel sind, wird der Versicherer eine Deckungszusage geben. Der Kündigungszeitpunkt spielt ohnehin keine Rolle, sondern eher die Vereinbarungen beim Abschluß des Mietvertrages.
Alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen,
Walter Metzig

Hallo,

in diesem Fall normalerweise ab Abschluß.
Zwar rechnen Sie damit, dass es Probleme geben könnte, kann aber auch anders sein.
Die Kündigung selbst hat ja nun nicht mit einem Rechtstreit zu tun. Der würde ja dann erst im August entstehen, wenn es mit der Kaution Probleme gibt. Ausschlaggeben ist der Zeitpunkt wann es zum Rechtstreit kommt. Mit der Kündigung vor 2 Tagen wurde noch kein Rechtstreit begonnen.
Sie schließen mit Sicherheit auch nicht nur eine Rechtschutzversicherung für Mietangelegenheiten ab (gibt es eigentlich nicht) sondern ein Komplettpaket?

Ich hoffe etwas behilflich gewesen zu sein.

LG Emi

Hallo Roland, Deine Frage ist eigentlich eher im jurist. Bereich zu stellen. Soviel ich weiß, kann sich die Rechtschutzversicherung von der Zahlung freimachen, wenn der Rechtsfall bereits bei Vertragsabschluß absehbar war. Es kommt also auf die Einzelheiten an (z.B. ob der Vermieter bereits angekündigt hat, auf die Kt. zuzugreifen usw.). Ich rate eher davon ab; es gibt aber in den Kommunen/Stadtverwaltungen sogenannte Schiedsmänner, welche bei Streitigkeiten unbürokratisch und kostenlos (!) eine Einigung zwischen den Parteien herzustellen suchen.- Eine Versicherung kostet erstmal Geld und es ist ja nicht gesagt, ob der Fall der Fälle überhaupt eintrifft.- Mehr kann ich nicht dazu sagen.
Alles Gute, Achim

Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem ein Rechtsstreit anhängig wird. Schließlich hätten Sie ja auch den Versicherungsbeitrag sinnlos verpulvert, wenn es nicht zum Streit käme!

keine ahnung, falsches rechtsgebiet