Hallo,
ich versuche zu verstehen, ob ein bestimmter, günstiger Rechtsschutz-Versicherer nach der Ereignis- oder der Kausal-Theorie vorgeht.
Zwar steht in den Versicherungsbedingungen:
„Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles
a) im Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß § 2 a) von dem Schadenereignis
an, das dem Anspruch zugrunde liegt;
c) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer
oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten
oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen
haben soll.“
Fall b) ist irrelevant, daher hab ich ihn weggelassen. Worum es mir geht, ist Teil c). Soweit ich das verstehe, ist es da nicht möglich, dass der Versicherer auf ein früheres, vor dem Versicherungsschutz liegendes Ereignis verweisen kann, um den Anspruch abzuwehren.
Andererseits steht in einem ebenfalls beiliegenden „Produktinformationsblatt“:
„Rechtliche Auseinandersetzungen können mehrere Ursachen haben. Versicherungsschutz besteht, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.“
Widerspricht das nicht dem, was ich vorher aus den Versicherungsbedingungen zitiert habe? Was zählt im Falle eines Falles?