Hallo!
Jemand war vor kurzem vor Gericht wegen einem Streitwert über ein
Haus. Es steht auf einem Erbbaugrundstück. Das Erbbaurecht lief nun
ab und lt. Vertrag von 1936 können die darauf befindenden
Immobilien (Haus) abgelöst werden. Das Erbbaurecht viel an die
Eigentümer zurück (öffentl. Einrichtung). Diese muß dann allerdings das Haus ablösen. Nun wurden sich die beiden Parteien über die Ablöse des Hauses nicht
einig. Die Familie, die das Haus darauf gebaut hat, liesen einen Gutachter kommen, der
den Wert des Hauses auf 600.000 Euro schätzte. Der Gutachter des Eigentümers des Grundstückes kam auf 288.000 Euro. Vor Gericht lief es dann auf einen
Vergleich heraus der sich auf ca. 380.000 Euro belief. Die Familie mußten die
kosten des Rechtsstreites zahlen, das wurde so bei dem Vergleich
festgesetzt, da der Eigentümer des Grundstückes auf keinen Fall sich auf eine
Kostenaufteilung des Rechtsstreites eingelassen hat.
Die Familie hat eine Rechtsschutzversicherung und dachten nun, die
übernimmt die Rechtsanwalts und Gerichtskosten.
Jetzt schreibt die Rechtsschutzversicherung den Anwalt der Familie an, das
sie nur 75 % der Gerichtskosten übernimmt und den Gegenanwalt nicht zahlt, weil der Rechtsanwalt der Familie nicht Rücksprache mit der
Versicherung gehalten hat, als es zum Vergleich gekommen ist und festgesetzt wurde
das die gesamten Kosten von der Familie zu tragen sind.
Nun sollen die Kosten (5.200 Euro, Gegenanwalt + Rest
Gerichtskosten 25%) die Familie von ihrer einenen Tasche bezahlen.
Was kann man dagegen machen. Die Familie ist doch nicht schuld daran, das
ihr Anwalt es versäumt hat, der Versicherung als es zum Vergleich
kam bescheid zu geben. Und was hätte es schon geändert? Die Familie wollte
kein Widerspruchsrecht einlegen und weiterklagen, weil sie lt.
Anwalt und auch lt. dem Richter keinerlei Chancen gehabt
hätten mehr für das Haus zu bekommen. Gegen wen soll die Familie nun evtl.
wieder klagen? Gegen ihren Anwalt oder ihre
Rechtsschutzversicherung??
Vielen Dank im voraus für die Hilfe.
Hallo Kerstin
Ob eine Klage gegen die Rechtsschutzversicherung Sinn macht, kann man
aus den Versicherungesbedingungen herauslesen.
Der Anwalt wird auch schlecht dranzukriegen sein, weil der seinen
Mandaten bestimmt gefragt hat, ob er mit dem Vergleich einverstanden
ist.
Ich meine ganz unprofessionell: Pech gehabt.
Gruss
Heinz
Hallo!
Also Rechtsberatung für den Einzelfall gibt es hier nicht, daher wird dir auch niemand einen Tipp geben ob und wen du klagen sollst oder nicht sollst. Nimm dir daher am besten einen anderen Anwalt, der diese Frage klärt, das sollte ja die Rechtsschutzversicherung decken (hängt natürlich vom Versicherungsumfang ab).
Allgemein muss ich aber schon sagen, dass einem Anwalt klar sein muss, dass er vor Vergleichsabschluss mit der Rechtsschutzversicherung reden muss, wenn er kein Vergleichspouvoir hat.
Gruß
Tom