Guten Abend Frau Göllner,
mit Bestürzung habe ich Ihre Zeilen gelesen. Es ist unfassbar mit welcher Gewalt und Brutalität heutzutage gegen Menschen vorgegangen wird.
Auch wenn es Ihnen kein Trost sein wird, möchte Ihnen zumindest mein Mitgefühl ausdrücken.
Ich gehe einmal davon aus, dass der / die Täter gefasst und der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft bekannt sind. Insofern ist es zumindest etwas beruhigend, dass die Täter irgendwann einer „gerechten“ Strafe entgegensehen werden.
schwere, vorsätzliche Körperverletzung ist ein so genanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft hier von sich aus tätig werden muss.
Die augenblicklichen Kosten für den Arzt, Krankenhaus etc. wird die Krankenkasse übernehmen, die selbstverständlich bei den Tätern – nach der Verurteilung – Regress nehmen wird. Aber wie gesagt erst nach der Verurteilung.
Und früher haben auch Sie keinerlei Chance, wie Sie schon richtig erkannt haben, eine Zivilklage anzustreben. Mit dem rechtskräftigen Urteil allerdings haben Sie und auch Ihr Anwalt dann eine gute und fundierte Grundlage ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Auf Ihre Frage nach der Rechtsschutzversicherung muss ich Ihnen leider sagen, dass es nun für diesen Fall zu spät ist. Aber ich denke es wird Sie ein wenig beruhigen wenn ich meine, dass Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation einen Anspruch auf die so genannte „Prozesskostenhilfe“ haben. Diese kann Ihr Anwalt, den ich Ihnen dringend empfehlen würde, bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen.
Ein Rechtsanwalt kennt den Weg und auch die Möglichkeiten die in Ihrem Fall zum Erfolg führen werden. Notfalls gibt es dann auch noch die Organisation „Der weiße Ring“. Also Sie sehen Sie werden nicht alleine dastehen.
Ich wünsch Ihnen viel Kraft für die bevorstehende Zeit und Ihrem Mann alles Gute, und gute Besserung.
Wenn Ihnen noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht mich anzuschreiben oder auch anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
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