Rechtsschutz rückwirkend?

Liebe/-r Experte/-in,

mein Mann ist heute schlimm verprügelt worden, er hat eine große Steinplatte ins Gesicht bekommen. Er wird auf Dauer entstellt sein. Er hat zwar Anzeige gegen den Täter gestellt, um aber die Kosten für die medizinische Versorgung erstattet zu kriegen, müssten wir doch Zivilklage erheben? Auf Schmerzengeld? Da mein Mann derzeit in Ausbildung ist, können wir uns keinen Anwalt leisten.
Kann man in so einem Fall eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die den Anwalt bezahlen würde? Obwohl der „Schaden“ schon vor Vertragsabschluss stattgefunden hat?
Vielen Dank für Ihre Informationen!

Mit freuindlichen grüßen

Eva Göllner

Guten Abend Frau Göllner,

mit Bestürzung habe ich Ihre Zeilen gelesen. Es ist unfassbar mit welcher Gewalt und Brutalität heutzutage gegen Menschen vorgegangen wird.
Auch wenn es Ihnen kein Trost sein wird, möchte Ihnen zumindest mein Mitgefühl ausdrücken.

Ich gehe einmal davon aus, dass der / die Täter gefasst und der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft bekannt sind. Insofern ist es zumindest etwas beruhigend, dass die Täter irgendwann einer „gerechten“ Strafe entgegensehen werden.
schwere, vorsätzliche Körperverletzung ist ein so genanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft hier von sich aus tätig werden muss.
Die augenblicklichen Kosten für den Arzt, Krankenhaus etc. wird die Krankenkasse übernehmen, die selbstverständlich bei den Tätern – nach der Verurteilung – Regress nehmen wird. Aber wie gesagt erst nach der Verurteilung.
Und früher haben auch Sie keinerlei Chance, wie Sie schon richtig erkannt haben, eine Zivilklage anzustreben. Mit dem rechtskräftigen Urteil allerdings haben Sie und auch Ihr Anwalt dann eine gute und fundierte Grundlage ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Auf Ihre Frage nach der Rechtsschutzversicherung muss ich Ihnen leider sagen, dass es nun für diesen Fall zu spät ist. Aber ich denke es wird Sie ein wenig beruhigen wenn ich meine, dass Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation einen Anspruch auf die so genannte „Prozesskostenhilfe“ haben. Diese kann Ihr Anwalt, den ich Ihnen dringend empfehlen würde, bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen.
Ein Rechtsanwalt kennt den Weg und auch die Möglichkeiten die in Ihrem Fall zum Erfolg führen werden. Notfalls gibt es dann auch noch die Organisation „Der weiße Ring“. Also Sie sehen Sie werden nicht alleine dastehen.

Ich wünsch Ihnen viel Kraft für die bevorstehende Zeit und Ihrem Mann alles Gute, und gute Besserung.
Wenn Ihnen noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht mich anzuschreiben oder auch anzurufen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck

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Hallöchen - guten Morgen - das tut mir nun sehr leid für Ihren Mann - - Strafantrag stellen und dann eventuell den WEISSEN RING einschalten.
Eine Rechtsschutzversicherung für rückwirkende Schadenfälle gibt es nicht !
Aber vielleicht hilft Ihnen ja der Weisse Ring! - Auf jeden Fall im Strafverfahren schon als Nebenkläger Schadenersatz fordern.
Nochmals gute Besserung für Ihren Mann!
Manfred

nein-eine rückwirkende RS-Versicherung ist leider nicht möglich.
Ich empfehle Ihnen, zum Amtsgericht zu gehen und sich dort beraten lassen über eine evtl. Prozesskostenhilfe

mfG
Dr.Schamberger

Hallo,
das hört sich nicht gut an! Rückwirkend geht das nichts. Keine Versicherung der Welt würde das machen.
In dem Fall wäre auch nur die altive Nebenklage versichert, da die Staatsanwaltschaft das Verfahren eröffnet und die Ermittlungen einleitet. Die Täter werden vom Staat verurteilt was mit den anderen Kosten ist kann ich nicht sagen. Wenn ihr aus Köln oder umgebung seid, kann ich euch einen Anwalt empfehlen der sich mal ein Bild von dem Fall macht. Ansonsten würde ich in jedem Fall eínen Anwalt konsultieren.

Hallo Frau Göllner,

das, was Ihnen passiert ist tut mir sehr leid für Sie und Ihren Mann.

Leider ist es jedoch nicht möglich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die ein rückwirkendes Ereignis bzgl. Klagen bezahlt. Weiterhin ist mit Abschluss eine 3-monatige Wartezeit für alle neuen Fälle verbunden.
Hier bleibt Ihnen leider nichts anderes, als um Prozesskostenbeihilfe zu bitten.

Beste Grüße!