Hallo Mitglieder,
habe eine Frage zum Umfang einer Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Kapitalanlage.
Falls eine RSV dieses Feld abdeckt: Greift die Versicherung nur bei Geschäften, die ab Vertragsabschluss neu eingegangen werden? Oder auch bei Geschäften in der Vergangenheit, wenn in Zukunft ein Streitfall entsteht.
Als Beispiel: Geldanlage in 2006, Versicherungsabschluss in 2009 ohne zu wissen, dass es Ärger gibt. Dieser tritt in 2013 auf.
Beste Grüße und Danke für die Hilfe!
HamburgerJung