Rechtsschutz und Kapitalanlage

Hallo Mitglieder,

habe eine Frage zum Umfang einer Rechtsschutzversicherung im Rahmen einer Kapitalanlage.

Falls eine RSV dieses Feld abdeckt: Greift die Versicherung nur bei Geschäften, die ab Vertragsabschluss neu eingegangen werden? Oder auch bei Geschäften in der Vergangenheit, wenn in Zukunft ein Streitfall entsteht.

Als Beispiel: Geldanlage in 2006, Versicherungsabschluss in 2009 ohne zu wissen, dass es Ärger gibt. Dieser tritt in 2013 auf.

Beste Grüße und Danke für die Hilfe!

HamburgerJung

Hallo,
die Musterbedingungen des GDV zugrunde gelegt, greift m.E §3 (2f) ARB. Damit ist das Thema ausgeschlossen.

Davon mal abgesehen, kommt es dann auf den Einzelfall drauf an. Soll z.B. ein Beratungsfehler geltend gemacht werden, ist das Ereignis nach §4 (1a) ARB das Beratungsgespräch, also 2006. Ich kann mir aber auch Fälle nach §4 (1c) vorstellen, wonach ein Verstoß nach Abschluss geltend gemacht werden könnte (z.B. unterlassene laufende Beratung).

Ob es Gesellschaften gibt, die das Risiko mitversichern und wie im konkreten Einzelfall, ist mir leider aber nicht bekannt,
Gruß
Andreas