Hallo,
habe vor kurzer Zeit eine Rechtsschutzversicherung über ein
Preis-Vergleichs-Portal abgeschlossen, sie beinhaltet Privat,
Beruf und Verkehr. Ich habe noch Widerrufsrecht. Ich überlege,
dies in Anspruch zu nehmen, da ich heute den Versicherungsschein
erhalten und folgenden Sachverhalt gelesen und festgestellt habe:
„Sie haben ein Produkt gewählt, bei dem in bestimmten Fällen ein
Mediationsverfahren statt einer anwaltlichen Interessenswahrnehmung
vorgeschaltet ist.“
„… übernimmt die ‚Versicherung X‘ für die außergerichtliche
Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei den Leistungsarten
Schadenersatz-, Arbeits-Rechtschutz sowie im Rechtsschutz im
Vertrags- und Sachenrecht nur die in … genannten Kosten eines
von ihr ausgewählten Mediators.“
Ich habe mich darüber informiert, was ein Mediator und was ein
Mediationsverfahren ist. Eigentlich eine tolle Sache. Allerdings
verwirrt mich das etwas: habe ich laut der oben zitierten Passage
bei der in ihr genannten Rechtssachen NUR Anspruch auf einen
Mediator? Oder bekomme ich trotzdem einen Anwalt gestellt, sofern
das Mediationsverfahren scheitert und ich vor Gericht ziehen will/muss?
Also ist in den genannten Rechtssachen eine Mediation nur vor-
geschaltet, und wenn diese scheitert, kann ich immer noch vor
Gericht und die Versicherung übernimmt die Anwaltskosten?
Ich verstehe das halt so, wie ich das eben geschildert habe, ist
das denn korrekt? Es wird also in diesen Rechtssachen nur die Kosten
einer Mediation anstatt eines Anwalts übernommen, wenn ich mich
aussergerichtlich einigen will?!
Ist dieses Vorgehen denn üblich bei den Versicherer? Oder eher
eine Art, Kosten zu sparen? D.h. würde ich eventuell für ein
paar Euro mehr Beitrag immer einen Anwalt bekommen?
Vielen Fragen, ich weiß, aber ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Gruß.