Moin,
Ich hab eine Frage bzgl. einer Rechtsschutzversicherung.
und zwar ist es möglich zwischen Schaden und möglichem Rechtsstreit noch eine Rechtsschutzversicherung „ohne“ Wartezeit abzuschließen um Prozesskosten decken zu können?
Moin,
Ich hab eine Frage bzgl. einer Rechtsschutzversicherung.
und zwar ist es möglich zwischen Schaden und möglichem Rechtsstreit noch eine Rechtsschutzversicherung „ohne“ Wartezeit abzuschließen um Prozesskosten decken zu können?
Hallo, butte schreiben sie den user „keki“ an er ist
Fachmann und wird Sie fachgerecht beraten…gruss
Hallöchen - guten Tag - - - natürlich ist das nicht möglich und es wäre ja auch ungerecht gegenüber all den truen Beitragszahlern, die jahrelang - - - auch ohne Schadenfall - - - Mitgliedsbeiträge bezahlt haben.
Also - - das Ereignis ist der Schadenfall und nach Eintritt des Schadenfalles hilft für einen daraus folgenden Rechtsstreit natürlich nicht mehr eine nachträglich abgeschlossene Rechtsschutzversicherung; das haben Sie aber schon geahnt - - gell ?
Gruß aus Unna
Manfred
Hallo,
nein es ist nicht möglich jetzt noch einen Rechtsschutzvertrag abzuschliessen. Das würde ja jedr in dem Fall so machen!
Der Rechtsschutzvertrag muß vor dem Versicherungsfall abgeschlossen sein und ´die Wartezeiten müssen zuende sein. Es gibt keine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeiten!
hallo diegutenlehrer,
kann ich mir nicht vorstellen. selbst wenn die wartezeit entfallen würde, wäre der „Schadentag“ (uznd das wird im Rechtsstreit herauskommen) vor Vertragsbeginn.
sieht schlecht aus…
aber das ist auch nicht der grundgedanke von versicherungen.
gruss
marago
Hallo,
nein das ist nicht möglich. Eine Rechtsschutzversicherung steht nur dann bei einem Rechtsstreit ein, wenn der Schaden NACH Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist. Sonst könnte ich ja nach einem Autounfall schnell noch eine Vollkaskoversicherung abschließen und die Versicherung zahlen lassen…
Nein
Moin,
Ich hab eine Frage bzgl. einer Rechtsschutzversicherung.
und zwar ist es möglich zwischen Schaden und möglichem
Rechtsstreit noch eine Rechtsschutzversicherung „ohne“
Wartezeit abzuschließen um Prozesskosten decken zu können?
Hallo … natürlich nicht… wäre zwar schön, jedoch heißt Vorsorge… dass man es min. 3 Monate vor dem Ereignis haben muss…
Tut mir leid…
Es grüßt
der Vorsorgeplaner…
Hier gilt manchmal leider das Sprichwort: „Ein brennendes Haus…“.
In meiner 15 jährigen Tätigkeit habe ich noch keine RS-Versicherung gefunden, die bei einem bereits eingetretenen Schaden noch Deckungszusage gibt. Selbst bei den RS-V ohne Wartezeit darf der RS-Fall erst nach Vertragsabschluss eingetreten sein. Lese dazu in den allgemeinen Bedingungen (ARB)der Gesellschaften, meist §4, nach. Natürlich muss auch der Schaden versicherbar sei.
Leider kann ich keine andere Antwort geben.
Für weitere Sachen gerne wieder anfragen.
LG Lutz
Hallo
nun wenn man es behauptet sollten sie da sehr vorsichtig sein,denn alte,bestehende,gerade anlaufende Fälle sind oft ausgeschlossen bzw fallen unter die Wartezeit.
VG
Tut mir leid aber die Rechtsschutzversicherung fragt dabei nach dem Schadenszeitpunkt. Wenn dieser vor dem Vertragsbeginn liegt und in diesem Zeitraum keine andere RS bestand, wird diese nicht zahlen. Bestand eine andere, muss diese dafür aufkommen.
Grüße
Hallo!
Rechtsschutzversicherung für ein laufendes Verfahren geht nicht - zur Erklärung: Dein Haus kannst du auch nicht gegen Feuer versichern wenn es schon brennt.
Möglich wäre eine Prozesskostenversicherung. Hier entscheidet die Versicherung nach Aktenlage ob sie das Risiko übernimmt und setzt dafür die Prämie fest.
Hallo,
Da kommt es ganz drauf an um welche Art rechtsschutfall es sich handelt. Bei den Versicherungen wird in Bausteinen u zerschossen: privat Verkehr Haus und Beruf und nur in den letzten beiden gibt es Wartezeiten. Aber sollte der Fall hier liegen gibt es fast keine Möglichkeit Wartezeiten zu umgehen. Allerdings soweit ich weis rechnet die Örag auch hier Wartezeiten an wenn man nachweisen kann in den letzten Jahren keinen Fall zu haben.
MfG
Hallo ich fürchte nein, soweit ich weiss, schliessen alle RS bereits entstandene „Schäden“ aus, sonst könnte man ja immer wenn man was hat eine RS abschließen danach wieder kündigen und so weiter…
Kurz: Eine RS tritt nur für Fälle nach Abschlussdatum ein.
Gruß Lucapon
NEIN!
das brennende haus versichert ja auch niemand gegen feuer. gruss, maxxler71
Das ist nicht möglich.
Auch die RS Vers. hofft, dass sie zwar die Prämie erhält, aber möglichst nie einen Schaden bezahlen muss.
Ein brennendes Haus kann man nicht versichern.
Viele Grüße
Julius
Hallo,
zuerst einmal möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich seit nunmehr 7 Jahren in der finanzdienstleistung arbeite.
Nun zu Ihrer Frage, es gibt wenige Versicherer, welche nicht dir Frage haben, ob gerade ein RS Fall läuft, oder man kurz vor einem steht.
Es wird schwierig solch eine RS Versicherung zu finden, aber es gibt Sie, die das dann auf Kulanz übernehmen.
Eine Versicherung beahlz in der Regel erst dann, wenn der Fall auch im Versicherungszeitraum eingetreten ist.
Gruß
Th. Hahn
nein denn die wartzeit beträgt drei monate und es werden keine laufende prozesse abgedeckt.
Ich vermute, dass sich dieser Vorgang mittlerweile erledigt hat. Falls noch Fragen offen sind, bitte posten.
MfG
CKH