Meine Frage bezeieht sich auf Rechtsschutzversicherungen, genauer auf die Regelung von Altfällen: Der Ursprung eines Streits darf nicht in der Vergangenheit liegen, normalerweise gelten Sperrfristen von z.B. drei Monaten nach Abschluss des Vertrages.
Aber: Was gilt als Ursprung des Streits? Der erste Brief vom Anwalt der Gegenseite?
Hintergrund: Unsere Nachbarn haben sich seit unserem Einzug Anfang dieses Jahres zweimal (im Januar und Juni) über zuviel Lärm beschwert, vor wenigen Tagen haben sie unseren Vermieter deswegen kontaktiert. Bisher ist noch nichts weiter passiert, wir reden noch miteinander, und ich hoffe natürlich, dass sich alle Unstimmigkeiten ausräumen lassen.
Trotzdem denke ich jetzt über eine Rechtsschutzversicherung nach. Bin ich schon zu spät dran? Wenn irgendwann tatsächlich ein Rechtsstreit über die Lärmfrage entsteht, wie wird dann der Ursprung des Streits datiert werden? Wird die Versicherung nicht darauf plädieren, dass der Streit schon begonnen hat, als unsere Nachbarn zum ersten Mal vor unserer Haustür standen?
Hallo,
eine Rechtsschutzversicherung macht sicher Sinn in vielen Lebenssituationen, aber ein Nachbarschaftsstreit wegen Lärm trägt heute nur zur Überlastung der Gerichte bei und wird deshalb vorrangig durch örtliche Schiedsstellen erledigt. Die Kosten sind gering (maximal 30-50 €) und man muß die Entscheidung der Schiedsstelle nicht akzeptieren, aber wenn es beide Seiten tun, sind sie daran gebunden.Bei der Rechtsschutzversicherung zählt, zu welchem Zeitpunkt das Schadensereignis eingetreten ist, auf das sich die Gegenseite bezieht. Der Schadenszeitpunkt sollte also 3 Monate nach Vertragsbeginn liegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Walter Metzig
meiner Meinung nach gilt es sicher nicht schon ab dem Einzugsdatum. Das es einmal laut wird beim Einzug ist ja wohl klar. (Es gibt halt Leute die das nicht verstehen), deshalb fängt man ja auch keinen Rechtsstreit an.
Ich würde jetzt aber schon eine Rechtschutzversicherung abschließen, da nun schon der Vermieter benachrichtigt wurde. Und wenn die Nachbarn weitermachen kann es evtl zu einer Kündigung kommen.
Der Rechtsstreit würde ja eigentlich mit dem Vermieter ausgetragen.
Vorsicht bei einem Rechtsstreit mit dem Nachbarn. Da kann man nie gewinnen!!! Das zieht sich endlos in die Länge und am Ende gibt es eigentlich nur zwei Verlierer.
Und wenn es doch dazu kommen sollte bitte darauf achten. Bei der Rechtsschutzversicherung ist eigentlich nur Mietrecht mitinbegriffen. Nachbarschaftsstreitigkeiten werden extra versichert. (Das ist extrem Teuer) Bei uns hätte diese Zusatzversicherung 300,–€ zusätzlich im Jahr gekostet.