Rechtsschutz

Hallo Ihr Experten,

stimmt es, das Familienrecht bei allen Versicherern grundsätzlich nicht abgedeckt ist, oder sind nur diverse Komponenten ausgeschlossen, wie Erbschaft und Scheidung?

Spiel es eine Rolle ob man klagt oder verklagt wird?

Vielen Dank
Nic

Hallo Nic,

mir ist zur Zeit kein Versicherer bekannt, der das Familienrecht mit abdeckt. Teilweise ist aber bei manchen Versicherern die Beratung mit eingeschlossen, deshalb hab ich jetzt einfach mal von einer Seite etwas geklaut. Vielleicht hilfts ja ein bißchen weiter.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

für die reine Erteilung eines Rates oder einer Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in einer familien- oder erbrechtlichen Angelegenheit bzw. einer Angelegenheit aus dem Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen.
Beispiele:

* Ein Verwandter ist gestorben. Sie möchten nun wissen, ob und in welchem Umfang Sie erben.

* Sie sind zum Vormund eines minderjährigen Kindes bestellt. Sie möchten wissen, ob Sie dieses Amt annehmen müssen.

* Die Ehegatten haben sich getrennt. Sie als Versicherungsnehmer lassen sich nun beraten, welche Rechtsfolgen mit der Trennung verbunden sind, insbesondere in welcher Höhe Sie Unterhalt zu zahlen haben. In diesem Fall besteht der Rechtsschutz nur zugunsten des Versicherungsnehmers, mitversicherte Personen können sich in einem solchen Fall nicht beraten lassen!

Spiel es eine Rolle ob man klagt oder verklagt wird?

Da ja wie gesagt, zumindest bei diesem Versicherer nur die Beratung mitversichert ist, spielt es auch keine Rolle ob man klagt oder verklagt wird.

Gruß, Micha

Hallo Nic,

sach ma…, was meinst du den mit Familienrecht? Hast du einen konkreten Fall??

Dann sach ma…

Gruß
Martin

hallo Nic,
Erbschaft im akuten Fall: nie vorrausschauend. Und nur Beratend.
Scheidung: die ARAG hat sowas gegen einen extra Obulus.
Grüße
Raimund