Rechtsschutz

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung bei der HUK24 mit einer SB von 200€.

Nach einem RS-Fall bei dem ich unterlag, war ich wurde die SB auf 300€ angehoben.
Nun will ich in Berufung gehen und befürchte die Kündigung.
ich habe mir jetzt gedacht kurz nach der Berufung selbst zu kündigen und eine neue RS über meine Frau bei HUK24 abzuschließen.
ist das möglich oder eher nicht?

Die Versicherung ist doch sicherlich eine gemeinsame von Mann und Frau bzw. einer ganzen Familie. Und da würde es keine Rolle spielen wer sie abgeschlossen hatte oder wessen Rechtsstreit darüber abgewickelt wurde.

Und vor allem, die neue Versicherung würde den alten Rechtsstreit nicht abdecken .

MfG
duck313

Danke für die Antwort.
Mir ging es nur darum, dass ich einer Kündigung durch die Versicherung zuvorkommen möchte und ich ich frage, ob ich ob meine Frau dann quasi eine „unbelastete Versicherungsnehmerin“ ist??

Das habe ich doch versucht zu erklären.

Wer ist Versicherungsnehmer und wer ist dabei alles versichert ?
Nur Du ? Und der Rechtsstreit betrifft nur Dich allein, nicht etwa auch deine Frau (Mietsache z.B.)
Oder Du und deine Frau ?

Servus,

es ist denkbar unwahrscheinlich, dass bei der HUK bei Vorlage ihres künftigen Antrages nicht bekannt sein wird, dass sie Deine Frau ist. Und es besteht kein Zwang für die Versicherung, einen Antrag anzunehmen. Gehe getrost davon aus, dass Deine Frau keine Rechtsschutzversicherung bei der HUK bekommen wird, wenn Du selber zuerst einen recht ungünstigen Schadensverlauf hattest und dann gekündigt hast.

Schöne Grüße

MM