Rechtsschutzfall Wartezeit oder nicht?

Hallo zusammen.

Wir werden eine neue Gastherme + notwendige Zusatzkomponenten einbauen lassen.
Da mit dem Einbau eine fünfstellige Rechnungssumme auf uns zukommt und wir große Probleme mit der letzten Heizungsanlage hatten, die von Anfang an nicht richtig funktionierte, kommt eine Rechtschutzversicherung in Betracht, um uns „abzusichern“.

Müssen wir in diesem Fall mit einer Wartezeit von 3 Monaten beim Rechtschutz rechnen, bis man sich im Fall der Fälle unserer Probleme annimmt? (…und müsste man sich dementsprechend nach einer „ohne Wartezeit“ umschauen?)

Vielen Dank.
W

Hallo,
es gibt beides.
Sicher wird die Versicherung, die sogar rückwirkend abgeschlossen werden kann, auch teurer sein.
Das muss man eben in die (Wahrscheinlichkeits-)Rechnung mit einbeziehen.
Es ist ja nicht so dass die Versicherung den Antrag 3 Monate auf die lange Bank schiebt. Nein, du kannst sie erst nach dieser Wartezeit überhaupt erst in Anspruch nehmen.
Die rückwirkend tätige wird im Kleingedruckten auch bestimmt spezielle Ansprüche vermerkt haben, z.B. Mietrechtssachen.

Okay, danke erstmal für die Auskunft.

Anmerken wollte ich noch, dass wir bereits eine Angebot angenommen haben und die neue Heizung bis Ende April eingebaut sein wird.
Sollte es in 2-3 Wochen schon zu Problemen kommen, wäre es hilfreich, schon den Schutz in Anspruch nehmen zu können.
Ergo hilft da nur wohl nur eine ohne Wartezeit…?

Gruß
W

So wie Bernd das dargestellt hat, ja und dem ich mich ebenfalls anschließe!
ramses90

Da kann es u. U. sein, dass auch eine ohne Wartezeit nicht mehr hilft. Ich weiß nämlich nicht, ob es nur auf den Eintritt des Schadenfalls ankommt, oder ob auch in diesem Fall die Beantragung des Handwerkers schon dazu zählt. Wenn du Glück hast, Ersteres, und wenn du noch mehr Glück hast (man soll nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen), tritt gar kein Schadensfall ein!