Hallo,
angenommen jemand hatte bis Dez. 2009 eine Rechtsschutzversicherung.
Nun möchte er eine neue abschließen.
Dann gilt er als Neukunde, oder?!
Es gibt nicht die Möglichkeit ohne Wartezeit sofortigen Versicherunggsschutz zu haben wie es bei einem sofortigem Anschluss an eine bestehende RS Vers. diese Möglichkeit gibt?!
Danke und Gruß
Bori