Rechtsschutzversi, Frage an Karl Eberhardt

Hallo, als gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater habe ich folgende fachspezifische Frage :
Ich habe eine Rechtsschutzvers. ,d ie zum1.1.2001 um 40 Mark im Jahr erhöht hat, die Versicherungsbedingungen wurden angepaßt, indem die Kaution von 50 auf 100 tasend erhöht wurde, Kündigung von mir wurde abgelehnt aufgrund der Bedingungsänderungen, ist ja rechtlich korrekt.abgelehnter Versicherungsfall ist auch nicht eingetreten, hieraus kann auch keine außerordentl. Kündigung erfolgen, Gibt es noch einen anderen Weg der Kündigung ?
Was sagt hierzu ein nach eingehender Prüfung durch das Gericht zugelassener Fachmann ?
gruß

hey, ein neunmalkluger Vertreter …
… der mit faulen spezialfällen zeigen will, das eine unabhängige Beratung nichts taugt, oder?

gruss
wl

siehst Du aaron, sie fühlt sich verfolgt!
Na, ja, sie hat ja recht: alle Vertreter wollen ja nur ihr bestes: ihr Geld. Vielleicht sogar auch nocht…, nein, glaube ich nicht!
Grüße
Raimund

MOD [Rechtsschutzversi, Frage an Karl Eberhardt]
Einig Anmerkungen hierzu kann ich mir leider nicht verkneifen.

Ist es in diesem Forum üblich eine Frage an einen einzelnen öffentlich auszuschreiben?. Ist mir bisher nicht aufgefallen, aber so lange schaue ich ja auch noch nicht zu. Wenn du eine Frage an mich hast, kannst Du mir gerne mailen, die Adresse dürfte zu finden sein.

Hallo, als gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater habe
ich folgende fachspezifische Frage :

Ich wußte nicht, daß du ein Kollege von mir bist.

Ich habe eine Rechtsschutzvers. ,die zum1.1.2001 um 40 Mark
im Jahr erhöht hat, die Versicherungsbedingungen wurden
angepaßt, indem die Kaution von 50 auf 100 tausend erhöht
wurde, Kündigung von mir wurde abgelehnt aufgrund der
Bedingungsänderungen, ist ja rechtlich korrekt.abgelehnter
Versicherungsfall ist auch nicht eingetreten, hieraus kann
auch keine außerordentl. Kündigung erfolgen, Gibt es noch
einen anderen Weg der Kündigung ?
Was sagt hierzu ein nach eingehender Prüfung durch das Gericht
zugelassener Fachmann ?

Gar nichts.
Es ist einer meiner Grundsätze, daß ich keine anonymen Anfragen beantworte. Jemand der eine Meinung zu vertreten hat, sollte sich auch hierzu bekennen. Hinzu kommt, daß ich es nicht als meine Aufgabe sehe, dir bei der Lösung deiner fachlichen Probleme zu helfen.
Laut verschiedener Einträge (die ich überwiegend für ****** gehalten habe) der letzten Tage, gehe ich davon aus, daß du auch vom Fach bist.

MOD [Rechtsschutzversi, Frage an Karl Eberhardt]
Hi, Raimund, es gibt noch nen masculinen Winnie,
ich frage mich, warum Karl hier überhaupt erscheint, ist gerichtl.bestellter ( oder best****) Versicherungsberater , ob sogar auch noch Prozeßagent, geht nicht draus hervor, will wohl beraten oder auch z.B. anonym nicht beraten (schizoid ?) will fachlich alle abqualifizieren oder auch nicht ? Oder sich ( weil er ja eine gerichtliche Best******urkunde hat) über alle mit ihren kleinen und großen menschlichen, ja auch allzumenschlichen Ungereimtheiten stellen und außermoraliisch die allzugründliche Wahrheit suchen ?
Bis Bald
gruß

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MOD [Rechtsschutzversi, Frage an Karl Eberhardt]

Gar nichts.
Es ist einer meiner Grundsätze, daß ich keine anonymen
Anfragen beantworte.

Hi,

melde dich doch bitte aus Wer-weiss-was ab und behellige uns nicht weiter. Wer-weiss was ist dazu da Anfragern, auch anonymen, mit fachlichem Rat weiterzuhelfen. Wenn du dazu nicht bereit bist und nur deine v************** ausleben willst hast du hier nichts verloren.

Max

MOD [Rechtsschutzversi, Frage an Karl Eberhardt]

Gar nichts.
Es ist einer meiner Grundsätze, daß ich keine anonymen
Anfragen beantworte.

Hi,

melde dich doch bitte aus Wer-weiss-was ab und behellige uns
nicht weiter. Wer-weiss was ist dazu da Anfragern, auch
anonymen, mit fachlichem Rat weiterzuhelfen. Wenn du dazu
nicht bereit bist und nur deine v**********************
ausleben willst hast du hier nichts verloren.

Max

Hi, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen,
gruß

Was sagt hierzu ein nach eingehender Prüfung durch das Gericht
zugelassener Fachmann ?

Weiß ich nicht, aber leider sind Deine Angaben nicht ausreichend und auch etwas schwierig formuliert, um qualifizierte Aussagen zu machen. Es gibt z.B. unterschiedliche AGB für Rechtsschutz, u.a. auch vom Alter Deiner RS abhängig.
Da ich Dein Anfrage aber ernst nehmen möchte, hier wenigstens recht allgemeine Angaben zur Möglichkeit der Vertragsbeendigung:

Eine fristgemäße Kündigung zum Vertragsablauf ist immer ein Weg eine Versicherung zu beenden. Ist allerdings der Kündigungstermin überschritten – wovon ich in dem geschilderten Fall ausgehen möchte – kann erst im Folgejahr gekündigt werden. (es sei denn es handelt sich um eine längere Laufzeit) Den Beschluß zur Kündigung einer Versicherung sollte man also rechtzeitig fassen.

Die Erhöhung um 40,00 DM kann zu einer möglichen Kündigung Deinerseits führen, wenn sie 5 % vom ursprünglichen Beitrag überschreitet, in diesem konkreten Fall wäre das bei weniger als 800, 00 DM (Brutto oder Netto je nach Deiner Angabe zu den 40 DM in Brutto oder Netto!)ursprünglichen Beitrages. Ich gehe davon aus Du hast diesen Aspekt überprüft.

Schadenfallkündigungen kommen für Dich nur dann in Frage, wenn ein Schaden aktuell abgelehnt wird. Das sollte nicht im Zusammenhang mit einer ungewollten Beitragserhöhung oder Bedingungsänderung geschehen. Die Gesellschaft kann ihrerseits nach einem Schadenfall kündigen, da gibt es aber bei RS m.E. auch besonderen Schutz für die Versicherten, kommt auch auf die konkreten AGB an.

Meines Wissens ist der Versicherte nicht unbedingt verpflichtet Änderungen der Bedingungen hinzunehmen, wenn sie nicht zu seinem eindeutigen Vorteil sind. Wenn es nur um die Erhöhung der Kaution geht, sollte das wirklich kein Kündigungsgrund sein.

Eine sichere Beendigung des Vertrag erfolgt selbstverständlich bei Risikofortfall – da das bei einer privaten RS nur beim Tod des Versicherungsnehmers eintritt, gehe ich davon aus, das Du diese Variante nicht vorgesehen hast :wink:!

Mehr kann ich ohne konkretere Angaben nicht dazu sagen. Bitte korrigiert mich, wenn ich an einer Stelle nicht richtig geantwortet habe.

Im übrigen finden Makler gelegentlich Wege, eine Kündigung trotzdem zu erwirken, wenn es sich z.B. um eine Gesellschaft handelt mit der man entsprechende Kontakte pflegt, solche Varianten sind aber immer sehr spezifisch, vertraulich und werden ganz sicher nicht in einem Forum verbreitet. Grundsätzliche Kenntnisse über Versicherungsbedingunen und Kündigungsmöglichkeiten werden jedoch von den AGB geregelt (und in der laufenden Rechtsprechung bei Streitfällen konkretisiert), deren Kenntnis sich sowohl jeder Makler, als auch Vertreter, als natürlich auch jeder Versicherungsberater aneignen kann. Je nach Notwendigkeit wird er diese im Interesse seiner Kunden anwendungsbereit halten!
Warum auch nicht?

Gruß Heike

Hi, vielen dank für die Ausführung, klar meine ich dies ernst, manchmal halte ich den Leuten einfach nur den Spiegel vor Ihren Augen, dazu bemerkt.
Die RS kosteste 2000 236,40 DM Jahresprä. jetzt lautet die Re DM 254,30,-- ist klar ´über den 5 % 236,40 plus 11,82 ist 248,22, also über 5% Erhöhung Besteht seit 1.1.2000 , davor jahrelang ne andere und zu der zt. gekündigt wegen immer höhere Beiträge usw., brutto Berträge incl 15 % MWST jeweils, läuft nicht über Makler habe oich selbst abgeschlossen. Lt. Vers. be. außerord. Kü recht nur bei Schadensfall , und bei Erhöhung mit Versicherungsdumfang kann nicht gekü.werden,sondt Ergheben die Ermittlungen des Treuhänders einen % satz von unter 5 unterbleibt ewine Beitragsänderung der von hundertsatz ist in den folgenden Jahren mitzuberücksicht.,dann die 2,5 teilbar Klauselund den nächsten Abs. ARB 96 gleich ARB 94 in der Fassung der Badischen Vers.-
Ich werde folgendes zunächst machen, vorsorglich wegen des Termins vorerst kündigen, mal sehen, was die antworten.
Viell. gehen sie ja drauf ein, wegne der 5 % und 2,5 % Berechng. drauf ein.

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Der Witz
Und warum bist Du im Forum, wenn Du keine Fragen beantworten willst?
Andreas