hallo Ihr Rechtsschutzexperten,
wie ist das? Ich bin Eigentümer eines PKW, der wiederum aber aus
Kostengründen auf meinen Bruder zugelassen ist. Jetzt muß ich nach
Autokauf evtl. Gutachten machen lassen und mit dem HÄndler streiten.
Habe Rechtsschutzversicherung. Kann ich das überhaupt über meine RS
laufen lassen, oder müßte mein Bruder das machen, weil auf ihn der
PKW ja angemeldet ist? Vielen Dank für Eure HIlfe! Gruß Andrea
Hallo Andrea,
solltest Du zufälligerweise einen Kaufvertrag haben, oder im Brief eingetragen sein wäre dies unerheblich, da Du ja der Eigentümer bist.
Gruß
Rolf
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Hallo Andrea,
in Ergänzung zu dem, was Dir Rolf bereits geschrieben hat:
Du musst natürlich prüfen, ob Dein individueller Versicherungsschutz auch Vetragsrecht mit umfasst. Das muss nicht immer so sein.
Erfreulicherweise und für mich sogar überraschend, muss die Rechtsschutzversicherung dann sogar das Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen bezahlen (§ 5 I f) aa) ARB 2000) und zwar auch, wenn das Gutachten nicht von einem Gericht angefordert wird. Das war mir auch neu.
Gruß
Martin