Rechtsschutzversicherung

Hallo,

wenn jemand zur Kündigung eines Abos (z.B. das von Premiere) einen Anwalt benötigt und seine Freundin, mit der er seit mehrerem Jahren zusammenlebt, eine Rechtsschutzversicherung hat, kann er diese dann in Anspruch nehmen, so dass ihm keine Kosten entstehen? Oder muss er doch zumindest einen Teil zahlen? Was hat er dabei zu beachten?

Danke für eure Stellungnahmen.

Oliver

Hi Oliver,

glaubst Du, Rechtsschutzversicherungen sind Kühe, die im Himmel gefüttert und auf Erden gemolken werden . . .

Warum sollte die Rechtsschutzversicherung irgend eines anderen Menschen für DEINE Kosten aufkommen?

Hi Gunter,

Deine Antwort klingt emotional (so eine Art Stammtischniveau). Da vergeht einem als Fragensteller so richtig Lust dies zu wiederholen. Vielleicht wäre es für Dich ein Lerneffekt, wenn Du auf Deine im Forum weiter oben gestellte Frage eine gleiche Antwort erhälst.

Hi Oliver,

glaubst Du, Rechtsschutzversicherungen sind Kühe, die im
Himmel gefüttert und auf Erden gemolken werden . . .

Noch zu Deiner Erklärung:

Warum sollte die Rechtsschutzversicherung irgend eines anderen
Menschen für DEINE Kosten aufkommen?

Selbst Eheleute sind andere Personen. Übrigens kannst Du auch mal bei Rechtschutzversicherungen nachfragen; da wirst Du erfahren, dass auch bei eheähnlichen Gemeinschaften eine Inanspruchnahem des Rechtsschutzes möglich ist.

Gruß Susanne

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Heirat empfohlen :smile:
Hallo Oliver,

wenn du zu dem Zeitpunkt, als du das Abo abgeschlossen hast, schon mit der Freundin zusammengelebt hast, zeigt sich wieder mal, dass Heiraten doch seine Vorteile hat:

Rechtsschutzversicherungen schließen Ehepartner und sogar minderjährige Kinder mit ein. Dass Personen engeschlossen sind, mit denen man in Gemeinschaft lebt, halte ich für unwahrscheinlich, müsstest du mal im Vertrag nachgucken.

Gruß
Peter

Hallo!

Am besten einfach in den Rechtsschutzversicherungsvertrag schauen, wer mitversichert ist. Es ist nicht unüblich, dass Lebensgefährten, die im gemeinsamen Haushalt leben, mitversichert sind. Es steht alles im Vertrag.

Gruß
Tom

Hallo,

je nach Versicherung sind Lebenspartner und andere im Haushalt lebende Personen mitversichert oder auch nicht. Dies ist im Vertrag nachzulesen oder bei der Versicherung zu erfragen.

Ich bin z.B. bei der Rechtsschutzversicherung meiner Lebensgefährtin bei der HUK mitversichert.

Zu beachten ist weiterhin, dass das „Ereignis“, also in diesem Falle der Abschluss des Premiereabos, zu einem Zeitpunkt nach dem Abschluss der Versicherung bzw. nach Deinem Zusammenziehen mit der Freundin/Heirat/wasauchimmer liegen muss.

Gruß,

Myriam

Warum sollte die Rechtsschutzversicherung irgend eines anderen
Menschen für DEINE Kosten aufkommen?

Hallo Günter,

der Lebenspartner ist nicht IRGEND EIN ANDERER.

Warum sollte was bei der Haftpflich gang und gebe ist nicht auch bei einer Rechtsschutzversicherung gehen? Bei meiner ist es der Fall.

Dem Fragesteller kann man nur empfehlen seine Versicherung zu fragen, denn das ist weit einfacher als x Seiten Versicherungsklauseln und Verträge zu studieren (den auch Zeit ist ein kostbares Gut) und hinterher vielleicht irgend etwas falsch interpretiert zu haben.

Gruß Ivo