man nehme an, jemand möchte Mitte nächsten Jahres in ein neu gebautes Haus ziehen. Er ahnt (aus Erfahrung), dass es beim Auszug Stress mit dem Vermieter geben wird, und möchte sich gleichzeitig vor eventuellen Streitigkeiten mit dem Bauträger des Hauses wappnen…könnte sich dann der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung lohnen? Wäre Miet- und Baurecht denn abgesichert?
Mietrecht ist auf jeden Fall mit abgesichert, wenn du das Kreuz in „selbstgenutzte Wohneinheiten“ einträgst. Beim Baurecht muss ich passen, kann dir aber nur empfehlen vor dem Bau des Hauses eine gesonderte Haftpflicht abzuschliessen.
Wobei ich immer noch nicht begriffen habe, was der Unterschied zwischen einer Bauherren-Haftpflicht- und einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung besteht? *grübel*
Versicherung leistet nur wenn Schadeneintritt nach Wartezeit.
Rechtsschutz bei Bau kannst Du vergessen.
Bei Grundstücken und Gebäuden gilt: alles was mit Erwerb, oder Veräußerung, Planung oder Errichtung oder genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen und deren Finanzierungen ursächlich Zusammenhängt ist ausgeschlossen.
Gruß Markus
Hallo alle,
man nehme an, jemand möchte Mitte nächsten Jahres in ein neu
gebautes Haus ziehen. Er ahnt (aus Erfahrung), dass es beim
Auszug Stress mit dem Vermieter geben wird, und möchte sich
gleichzeitig vor eventuellen Streitigkeiten mit dem Bauträger
des Hauses wappnen…könnte sich dann der Abschluß einer
Rechtsschutzversicherung lohnen? Wäre Miet- und Baurecht denn
abgesichert?
ich weiß nicht, ob wir damals ver… äppelt worden sind, aber wir hatten auch während der Mietzeit eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, 1 Jahr vor Auszug, bei Auszug gab es dann Streit.
Die Versicherung hat nicht gezahlt, weil sich die Streitsache - Renovierungsarbeiten- auf den Mietvertrag bezog und der war halt weit vor der Rechtschutzversicherung abgeschlossen worden.
Vielleicht kann einer der Wissenden dazu was sagen? Nicht, daß Ihr auch über diese Hürde stolpert
Wenn wir damals ver…äppelt wurden, beiss ich mir jetzt noch in den Hintern… aber so als naive erste-Wohnung - Mieter…
hattet ihr extra einen Wohnungs- und Mietrechtsschutz abgeschlossen oder habt ihr euch nur auf die normale Kombination „Privat-Berufs-Verkehrs-Rechtsschutz“ verlassen?
Ich frage nur, weil meine Versicherung den Streit von 2004 mit meinem Vermieter übernimmt, obwohl der Mietvertrag im Mai 1998 und die Rechtsschutzversicherung (mit selbstgenutzen Wohneinheiten) erst 2002 abgeschlossen wurde.
Hallo Asmodine,
der Unterschied zwischen einer Bauherren-Haftpflicht- und einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung besteht:
während der Bauphase (auch später Renovierungen die eine Baugenehmigung erfordern) nur versichert über die Bauherren- und ansonsten das normale Risiko eines Gebäudes versichert über die H+G-Besitzer-HF .
Hallo Ayla,
wenn sich der eventuelle Streit mit Deinem Vermieter auf den Auszug oder der Rückgabe der Wohnung oder auch Fragen der Kaution betrifft bist Du versichert wenn das Datum der Kündigung, des Auszug, der Rückgabe usw. nach der Wartezeit von drei Monaten eintritt; Je nachdem über was halt gestritten wird.
Wenn aber das „Streitdatum (=Steitgrund)“ sich auf den Mietvetrag bezieht, sprich darüber gestritten wird wie etwas im Mietvertrag auszulegen ist, oder der Vermieter sich darauf festlegt man müsse die Kündigung/Kautionsrückzahlung usw. gemäss der Sonderregelung in eurem Mietvertrag regeln = dann hättet Ihr einen Haus+Grund Rechtsschutz schon drei Monate vor unterschrift des Mietvertrages haben sollen.
Ebenso wichtig: Wenn der Vermieter Euch die Kaution nicht zurückgeben will weil die Nebenkostenabrechnung von 2004 nicht fetig ist und/oder Ihr deswegen zum Rechtsanwalt geht, seit Ihr nicht Rechtsschutz versichert, weil Ihr am 1.1.2004 (= evtl. Beginn des Nebenkostenabrechnung-Zeitraumes) keine Versicherung hattet.
Alles geklärt? Unabhängig vom oben geschriebenen gibt es noch eine Vielzahl mehr Gründe für eine Rechtsschutz-Vers. Euren Streit nicht zu decken, aber extrem wesentlich mehr Sachen die Euch passieren können beim ganzen Auszug, wo ihr doch versichert seit. Zu Euer Beruhigung ein Tipp: Ist Euer Vermieter ein Korinthenkacker, eine Streithansel, kein umgänglicher Mensch oder wisst Ihr von bisher ausgezogenen Mietstreitereien dann schlisst die Versicherung ab. Im übrigen seid Ihr dann auch geschützt/versichert mit dem neuen Mietvertrag. Diese Teil-Versicherung könnt Ihr dann später wenn euch der neue Vermieter koscher ist oder Ihr Euch sicher seid auch kurzfristig kündigen. Möglichkeiten dazu gibt es viele.
liebe Grüsse Memmo
hattet ihr extra einen Wohnungs- und Mietrechtsschutz
abgeschlossen oder habt ihr euch nur auf die normale
Kombination „Privat-Berufs-Verkehrs-Rechtsschutz“ verlassen?
das wäre noch ne Möglichkeit,ich weiß es leider nicht mehr. Ist schon über 10 Jahre her. Bei _der_ Versicherung bin ich übrigens nicht mehr