Rechtsschutzversicherung

Hi,

bei den Vers-Bedingungen wird immer die Mitversicherung von Kindern aufgeführt. Wenn ein Ehepartner eine Versicherung abschließt, ist dann mit den Kindern auch der andere Ehepartner abgesichert?

Gruß

Matthias

Hallo,
ja Ehepartner sowie die Eheähnliche Lebensgefährtin.
Gruß Anno

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Ok, danke!

Das wären dann ja schon drei!

D

Hallo,
ja Ehepartner sowie die Eheähnliche Lebensgefährtin.
Gruß Anno

Hallo,
damit wir uns nicht falsch verstehen mit den drei,
versichert ist entweder die Ehefrau, ob getrennt lebend oder nicht,
oder ab Scheidung dann die LAG die bei dir wohnt incl.Kinder.
Mfg Anno

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der eheähnliche Partner sollte jedoch namentlich aufgeführt sein. Ansonsten kann es im Schadenfall zu Problemen kommen! Ich würde mir auch die Bedigungen genau anschauen. Denn allgemein kann man bei Versicherungen kaum noch Aussagen machen. Im Versicheurngsschein sollte erwähnt sein, nach welchen Bedingungen der vertrag abgeschlossen wurde, z.B. „Privat- und Berufsrechtsschutz nach §25“. In diesem § sind die mitversicherten Personen genau aufgeführt