Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für
Drittwiderspruchsklagen?
Wenn ja, welche bitte?
Danke!
Grüße
Andy
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für
Drittwiderspruchsklagen?
Wenn ja, welche bitte?
Danke!
Grüße
Andy
hallo,
es ergibt sich, wie so oft, aus den einzelnen bedingungen der rechtschutzversicherer, ob verwaltungssachen (um eine solche handelt es sich, oder?) in den rechtschutz fallen. ein blick in diese bedingungen bzw. eine erkundigung telefonisch ist hilfreich.
allerdings ist ohnehin stets zu beachten, dass erstens der grundsatz des passiven rechtschutzes gilt, d. h.: will man selbst aktiv zu gericht gehen, ist es verhandlungssache, ob die kosten vom versicherer getragen werden (ist aber in der regel nicht der fall). zweitens sind wartezeiten nicht unwichtig, d.h., der versicherer trägt kosten nicht für rechtstreitigkeiten, deren begründung innerhalb der wartezeiten liegt.
freundliche grüße
Peter
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