Eine bekannte von mir ist leider Hartz-IV-Empfängerin und kann sich ihre Rechtsschutzversicherung (NRV) nicht mehr leisten. Leider läßt die Gesellschaft sie nicht freiwillig vorzeitig aus dem Vertrag. Kennt sich jemand damit aus, wie weit die NRV mit dem gesetzlichen Mahnverfahren geht?
Eine bekannte von mir ist leider Hartz-IV-Empfängerin und kann
sich ihre Rechtsschutzversicherung (NRV) nicht mehr leisten.
Leider läßt die Gesellschaft sie nicht freiwillig vorzeitig
aus dem Vertrag. Kennt sich jemand damit aus, wie weit die NRV
mit dem gesetzlichen Mahnverfahren geht?
Warum fragt eigentlich jeder nur nach bekannten?
Klar Antwort, das Mahnverfahren kann bis zur Vollstreckung gehen! Sie sollte die Beiträge aufbringen.
Bei der Antwort musste ich schmunzeln. In diesem Fall handelt es sich aber tatsächlich um eine Bekannte. Wie auch immer, meines Wissens treiben nur ganz wenige Versicherungsgesellschaften tatsächlich mit gerichtlichem Mahnverfahren ein, weil sich das i.d.R, aufgrund der geringen Beiträge nicht lohnt. Mich würde interessieren, ob hier jemand insbesondere Erfahrungen mit der NRV gemacht hat.
Warum fragt eigentlich jeder nur nach bekannten?
Klar Antwort, das Mahnverfahren kann bis zur Vollstreckung
gehen! Sie sollte die Beiträge aufbringen.
Bei der Antwort musste ich schmunzeln. In diesem Fall handelt
es sich aber tatsächlich um eine Bekannte. Wie auch immer,
meines Wissens treiben nur ganz wenige
Versicherungsgesellschaften tatsächlich mit gerichtlichem
Mahnverfahren ein, weil sich das i.d.R, aufgrund der geringen
Beiträge nicht lohnt. Mich würde interessieren, ob hier jemand
insbesondere Erfahrungen mit der NRV gemacht hat.
Bei Hartz IV gibt es nichts zu pfänden. Den Vorgang an das Amt abgeben, die sollen sich mit dem Versicherer auseinandersetzen!