Rechtsschutzversicherung

Hallo,

ich bin neu hier und das ist meine erste Frage, ich hoffe ich mach alles richtig… :wink:

Also ich steh gerade am Start meines Berufslebens und will/muss jetzt wohl einige Versicherungen abschließen…

Dies wären:
Berufsunfähigkeit, Privat-Haftpflicht und evtl. eben eine Rechtschutzversicherung…

Zur Rechtsschutzversicherung hab ich zwei Fragen:

  1. Sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsbedingungen (is ja alles dieses „ARB“) überhaupt gravierend (also wenn man jeweils die selben Bausteine gewählt hat), oder unterscheiden sich die einzelnen Verträge hautpsächlich in den Höhen der jeweiligen Deckungssummen, Wartezeiten und der „Zahlungsmoral“ (man hört/liest da ja viel Schlechtes) der einzelnen Versicherer.

  2. In einem Ratgeber habe ich folgendes gelesen (im Zusammenhang mit der Sache, dass die Berufsunfähigkeitsversicherer immer wieder Prozesse wegen der tollen „Gesundheitsfragen“ führen, die für normale, selbst gesunde, Menschen kaum 100% richtig zu beantworten sind):
    „Wichtig ist, die Rechtschutzversicherung zeitlich vor der Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen - sonst tritt sie im Streitfall evtl. nicht ein, weil Risiken, die bereits vor dem Abschluss des Rechtschutzvertrags existierten nicht abgesichert werden.“
    Mal angenommen ich schließe jetzt Rechtschutz ab, warte 3 Monate Wartezeit und schließe dann Berufunfähigkeit ab, dann wäre es versichert…
    ABER: sollte ich jemals die RS-Versicherung wechseln, is es nicht mehr versichert…

Ist das wirklich so?

Danke für eure Antwort :smile:

MFG Stefan

Hallo!

Zu Frage 1:

Ja, die Bedingungen werden im Wortlaut immer wichtiger da das Thema Kulanz immer weniger eine Rolle spielt und viele Definitionen schwammig sind (…können (!) leisten, nicht leisten z.B.) .
Viele Verfahren werden z.B. mitlerweile im Schlichtungsverfahren abgewickelt. Heisst es geht zum Schlichter und kommt nicht zur Klage. Diese Schlichtung zahlen nur sehr sehr wenige. Von den Wenigen einige nur eingeschränkt. Nennt sich Mediationsrechtsschutz.
In einigen Teilbereichen werden so bereits 80% aller Fälle abgewickelt.
Der Vergleich von ein paar „Bausteinen“ hat die Aussagekraft 0 ! Ähnlich wie die Prozessorleistung eines PC`s.

Zu Frage 2:

Schaut man sich an welche Gesellschaften regelmässig hochgelobt werden und welche tatsächlich die wenigsten Prozesse führen so gibt es erhebliche Unterschiede. Leider wird sich hier meist weniger an den Fakten, der Praxis orientiert sondern an irgendwelchen übersichtlichen Aussagen.
Der Grossteil der Prozesse geht übrigens insgesamt für den Kunden verloren.
Wichtig sind daher im Vorfeld eine richtige Beratung und klare Bedingungen. So denke ich, dass in der BU 25-30 Leistungsfragen geklärt werden sollten und es zu empfehlen ist diese in den Bedingungen nachzulesen.
Manch Aussagen in Vergleichsprogrammen erweist sich nämlich als falsch oder eingeschränkt richtig.
Bsp.: Umgestaltung des Arbeitsplatzes usw. .

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Stean Mi.,

willkommen im Club!!

Hallo,

ich bin neu hier und das ist meine erste Frage, ich hoffe ich
mach alles richtig… :wink:

Bis hierher ist schon mal gut!! :wink:

Zu Ihren Fragen:
zu 1.):
Als wirklich garvierend würde ich die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsschutz-Versicherern zwar nicht bezeichnen, dennoch lohnt sich ein genauerer Blick.
So sind z.B. die Versicherer, die nach Folgereignistheorie Versicherungsschutz im Bereich Schadenersatz-RS bieten, denen, die nach Kausaltheorie versichern, vorzuziehen.
Hierzu gibt´s auch eine lesenswerte FAQ und interessante Beiträge im Archiv.

Die Themen „Deckungssummen“ und „Wartezeiten“ sind aus meiner Sicht zu veranchlässigen, da sich die meisten Versicherer hier nicht unterscheiden bzw. da die Praxis keinen Anlass zur Unterscheidung erfordert (ob Ihnen ein Versicherer nun 500.000 oder 1 Mio. DS bietet ist weitestgehend wurscht, weil derart hohe Rechtsfall-Kosten in D bislang auch nicht ansatzweise erreicht werden. Und wenn das irgendwann einmal so sein sollte, dann werden die (Beitrags-)Karten eh neu gemischt.)

Alle weiteren Kriterien richten sich zu stark nach Ihrem persönlichen Bedarf, als dass man sie hier wertend besprechen könnte.

zu 2.)

Mal angenommen ich schließe jetzt Rechtschutz ab, warte 3
Monate Wartezeit und schließe dann Berufunfähigkeit ab, dann
wäre es versichert…
ABER: sollte ich jemals die RS-Versicherung wechseln, is es
nicht mehr versichert…

Ja,…nein,…doch!! :wink:
Grundsätzlich endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses auch der Versicherungsschutz durch den Versicherer.
Jedoch gilt, dass der bisherige Versicherer für laufende Fälle noch eintreten muss, sowie eine dreijährige Nachhaftung für Versicherungsfälle, die zwar in der Vertragslaufzeit eingetreten, aber erst nach Beendigung des Vertrages zum Tragen kommen.
Dennoch gilt es hier vorsichtig zu sein, wenn z.B. ein Vermittler mit einer „nahtlosen“ Deckung im Falle eines Versichererwechsels spricht.
Nach besagten drei Jahren ist nämlich Schluss mit lustig (ist allerdings im Beratungsprotokoll entsprechendes vermerkt, kann der Vermittler ev. in Haftung genommen werden).
Der von Ihnen geschilderte Fall KÖNNTE also so eine Fussangel in sich tragen!!

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Danke euch beiden schon mal für die Antworten, so Punkte kann ich ja scheinbar noch nicht verteilen :frowning:

hab mir jetzt mal paar Angebote schicken lassen und werd auch noch mal mit nem befreundeten Anwalt reden, der hat ja in so nem Bereich sicher auch einige Erfahrungen beizutragen :wink:

MFG Stefan

Hallo Stefan Mi.,

Danke euch beiden schon mal für die Antworten, so Punkte kann
ich ja scheinbar noch nicht verteilen :frowning:

also ich für meinen Teil akzeptiere auch Schuldscheine! :wink:

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

So nach dem Studium einiger Versicherungsbedingungen, ist mir folgendes aufgefallen:

Vorne steht ($1):

Die Fürsorge erstreckt sich insbesondere auf die Benennung und Beauftragung eines Rechtsanwaltes und setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer sich frühzeitig mit der ****** abstimmt.

also das deutet für mich an, dass der Versicherer den Anwalt wählt. Später steht dann allerdings folgendes:

(4) Wenn der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt nicht bereits
selbst beauftragt hat, wird dieser von der ******* im Namen des Versicherungsnehmers beauftragt. Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes
ist die ******* nicht verantwortlich.

Das heißt doch im Endeffekt kann ich den Anwalt trotzdem selber wählen oder?

Danke Stefan