Rechtsschutzversicherung

Hallo liebe Experten,

trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Abmahnung oder einen Rechtsstreit?

Liebe Grüße

Heike

Guten Tag Heike,
die Frage lässt sich hier nur allgemein beantworten: Es kommt darauf an, ob der Streitfall seinem Charakter nach unter die in der Police genannten versicherten Risiken fällt. Die Frage beantwortet aber Ihre Rechtsschutzversicherung, wenn Sie den Fall dort in einem Achtzeiler
hinreichend verständlich einreichen und die Frage der Kostenübernahme
stellen.
Gruß
Günther

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trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine
Abmahnung oder einen Rechtsstreit?

In der Regel übernimmt eine RS-versicherung nur die Kosten für einen Prozeß. Außergerichtliche Streitigkeiten sind nur in wenigen Fällen gedeckt. Am besten Deine Versicherung fragen.

Sorry Nordlicht,

aber das halte ich für Unsinn. Natürlich erteilen Versicherer außergerichtliche Deckungszusagen. Wenn es zu einem Prozeß kommt, dann mußt du, bzw. dein Anwalt den VR informieren und nochmals Deckung einholen.

Anders ist es im Sozialrecht. Hier gewährt ein VR erst ab einem Prozeß Deckung (sozielgerichtliche Auseinandersetzung).

Grüße
Mike

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oder einfach anrufen owt.
snake

Sorry Nordlicht,

aber das halte ich für Unsinn. Natürlich erteilen Versicherer
außergerichtliche Deckungszusagen.

In unseren RS-Verkaufs-Schulungen wird immer darauf hingewiesen, dass es bei den meisten Leistungsarten nur um die Deckung bei Prozessen geht.

Wenn es Versicherer gibt, die auch außergerichtliche Stretigkeiten versichern, wäre ich für die Nennnung dankbar(gerne auch per Mail).

Gruß

Nordlicht

Hi Nordlicht,

PM ist an Dich unterwegs,

Grüße
Mike

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In der Regel übernimmt eine RS-versicherung nur die Kosten für
einen Prozeß. Außergerichtliche Streitigkeiten sind nur in
wenigen Fällen gedeckt. Am besten Deine Versicherung fragen.

Hallo Nordlicht,
der Schlußsatz ist natürlich der ideale Weg.

Ansonsten ist doch die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung zunächst mal die Wahrung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmer in Form der Kostenübernahme im vereinbarten Umfang. Damit ist mal noch grundsätzlich keine Einschränkung auf gerichtliche Auseinandersetzungen. Diese gibt es allerdings tatsächlich in Abhängigkeit der mitversicherten Leistungsarten.

Welche Auseinandersetzung der Fragesteller hier meint, die in welcher Leistungsart zu finden ist, erschließt sich hier aber nicht. Dem Fragesteller können wir also nicht abschließend antworten.

Gruß
Andreas