Rechtsschutzversicherung

Gibt es bei der Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage, wenn es sich um Anspruch auf Unterlassung, Verbot einer Äußerung die nicht berechtigt war, handelt.
Es ist bekannt, das die Abwehr eines Unterlassungsanspruchs nicht Rechtsschutzversichert ist.
Danke
MfG

Guten Tag Frau Bümmerstede,
Unterlassungsanspruch und Verbot einer rechtswidrigen Äußerung
können eigene Rechtsansprüche und damit versichert sein.
Entscheidend ist aber, ob die dahinter stehende Rechtsmaterie eine
ist, die dem Versicherungsschutz unterfällt. Beispiel: Wer seinem
Mieter auf diesem Weg klarzumachen versucht, dass er um 2 Uhr morgens
gefälligst keine Posaune spielen möge, der hat zwar einen einsichtigen
Unterlassungsanspruch. Bezogen auf die Rechtsschutzversicherung und
eine Kostenübernahme geht das Ansinnen aber ins Leere, wenn der Vermieter keinen entsprechenden Baustein „Rechtsschutz für Vermieter“
abgeschlossen hat. Deswegen: Versicherer fragen, der klärt das in Ihrem
Fall auf.
Gruß
Günther