Rechtsschutzversicherung

Hallo zusammen,

habe eine generelle Frage zur RSV.

Falls ein Anleger eines geschlossenen Fonds diesen im Jahr 2003 gekauft hat und im Jahr 2008 ohne Kenntnis irgendeines Problems eine RSV abgeschlossen hat: Was passiert, wenn sich in 2009 herausstellt, dass es erhebliche rechtliche Probleme mit dem Investment gibt?

Greift die RSV nur, wenn der Anleger BEIM KAUF eine besessen hat? Oder wenn er bei KENNTNIS einer Falschberatung im Besitz einer RSV war?

Vielen Dank!

Hallo,

das spielt überhaupt keine Rolle. Aus dem einfachen Grund, da die RSV diesen Bereich (Aktien, Investmentanteile, Anleihen etc) generell ausgeschlossen hat. Schau einmal unter § 2 ARB meist unter Abs. 2ff nach.

Gruß Woko

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Frage wann oder ob der Versicherungsschutz im Rechtsschutzbereicht greift ist sehr differenziert und auch unterschiedlich je nach Baustein.

Tatsächlich schließen viele Gesellschaften Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Investment-Anteilen (z.B. Anleihen, Aktien), sowie Beteiligungen an Kapitalanlagemodellen aus, jedoch nicht alle Tarife oder Gesellschaften generell.

So bietet z.B. die NRV Rechtsschutzversicherung im Tarif 2008 einen bestimmten Versicherungsschutz, soweit in diesen Fällen der Anlagebetrag von 15.000,00 € nicht überstiegen
wird.

Da Sie weder Versicherungsgesellschaft noch Tarif genannt haben, ist eine präzisere Mitteilung von mir nicht möglich.

Mit freundlichem Gruß
Rainer Epbinder