Hallo Experten,
folgende Frage war gestern Gegenstand des Kollegenstammtisches:
Frau A schließt 1990 eine Rechtschutzversicherung ab (Privat, Beruf, Verkehr). Jahre später läßt sie sich scheiden, behält den Familientarif aber bei.
Herr B hat im Jahre 2011 eine Auseinandersetzung mit einer Firma wegen eines Vertrages. Die außergerichtliche Auseinandersetzung unter Mithilfe juristischer Beistände führt zu nichts. Im Jahre 2012 heiraten Frau A und Herr B. Herr B erwägt, die Firma zu verklagen.
Hat er Versicherungsschutz durch die Versicherung seiner Ehefrau ?
Wie Ihr Euch vorstellen könnt, waren wir uns nicht einig. Was sagt Ihr zu diesem Problem ?
Gruss
Nordlicht