folgende Frage war gestern Gegenstand des Kollegenstammtisches:
Frau A schließt 1990 eine Rechtschutzversicherung ab (Privat, Beruf, Verkehr). Jahre später läßt sie sich scheiden, behält den Familientarif aber bei.
Herr B hat im Jahre 2011 eine Auseinandersetzung mit einer Firma wegen eines Vertrages. Die außergerichtliche Auseinandersetzung unter Mithilfe juristischer Beistände führt zu nichts. Im Jahre 2012 heiraten Frau A und Herr B. Herr B erwägt, die Firma zu verklagen.
Hat er Versicherungsschutz durch die Versicherung seiner Ehefrau ?
Wie Ihr Euch vorstellen könnt, waren wir uns nicht einig. Was sagt Ihr zu diesem Problem ?
Denn der Rechtsfall ist doch bereits lange VOR der Heirat eingetreten.
Nur ein völlig neuer Fall der neuen Familie würde von der RechtsschutzVS übernommen.
in unseren Tarifen ist die Rechtsschutzversicherung auf die Personenzahl abgestellt. Hier ist das Hochzeitsdatum völlig egal.
Maßgebend ist, seit wann die beiden Personen zusammen in einem Haushalt wohnen.
Dies bedeutet, es kommt auf die Vertragsbedingungen an.