HallO!
bin gerade bei 3 Instanz (Arzthaftungsrecht seit 2001),es geht also richtung Urteil nun habe ich folgende Problem.
Rechtschutzversicherung möchte das ich binnen 2 wochen
selber kündige. was tun ? Verfahren ist noch nicht zu ende,
und was wenn es zum 4 Instanz weiter geht, was mache ich ohne Deckung?
Hallöchen - guten Morgen - - na - also das laufende Verfahren muss die RS-Versicherung erst einmal abwickeln; d.h. wenn eine 4. ?
Instanz überhaupt zugelassen wird.
Mit der Kündigung hat natürlich den Vorteil, wenn Sie selbst kündigen, finden Sie leichter wieder eine Anschluss-Versicherungs-Gesellschaft. Vom Versicherer gekündigte Kunden werden so leicht nicht mehr von anderen Versicherern angenommen.
Wieviel Schadenfällte hatten Sie denn, dass der Versicherer schon kündigen will - - - oder überhaupt kann ? - -
SchönenTag!
Manfred
keine Sorge - es besteht weiterhin Deckung, da der Versicherungsfall ja vor der Kündigung eingetreten ist.
mfG
Dr.Schamberger
Hallo,
dass eine Rechtsschutzversicherung eine Kündigung wünsht, kann sich ergeben, wenn sie das eigene Risiko des geschäfts als negativ für sich selbst einschätzt.
Drauas leitet sich aber noch nicht ab, dass die Versicherung eine Kündigung verlangen kann. Insofern kann eine solche Bitte ignoriert werden bzw. kann freundlich aber bestimmt zum Ausdruck gebracht werden, dass man nicht kündigen möchte.
Zudem ergibt sich der Versicherungsschutz nicht au sdem Zeitpunkt einer Klage, sondern aus dem Zeitpunkt einer Schädigung. Bestand zum Zeitpunkt der Schädigung Rechtsschutz (z.B. auch bis zur X. Instanz), dann besteht dieser Versicherungsschutz aufgrund des Schadens auch dann, wenn die Rechtsschutzversicherung nach dem Schadensereignis rechtgültig gekündigt oder aufgehoben wurde.
Ohne Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung ist das Kostenrisiko anderweitig zu tragen. Dies kann dann privat erfolgen oder auch durch einen Prozesskostenfinanzierer (siehe Google).
Grüße
oohpss
In der Sache würde ich den Anwalt fragen der das Verfahren gerade führt, oder einen Anwalt der als Spezialgebiet Versicherungsrecht hat. Ich kann mit den paar Informationen nicht sagen ob das recht ist oder nicht. Klingt nach unrecht.
Hallo Manfred Danke für’s antworten.
So dann, tu ich es jetzt etwas ausführlicher.
Rechtschutz besteht seit März 1996, damals für die Dauer von 5 Jahre abgeschlossen und lief eigentlich die ganze Zeit auf Name meiner jetzige Frau geb.N…
Mein Name also irgendwo unten als Lebensgefährte miteingeschrieben wurde.
Nun nach der Berufung(2te Instanz) sind wir jetzt bei der 3Instanz und es geht eigentlich um die Höhe vom Schaden her. Es gibt auch mehrere Schadenspositionen und falls die Gegenseite oder evtl. wir mit irgend einem Punkt nicht einverstanden sind, kommt es schon zu 4 Instanz - denke ich. Meine frage ist; ob wir immer noch die RS Deckung haben trotz Kündigung.
Oder anders rum, um die zukünftige probleme mit anderen RS Versich. zu vermeiden tu ich jetzt kündigen,
bleibt die Deckung dann weiter bestehen? auch für 4 Instanz?
Wann endet eigentlich unser Verfahren, nicht doch gleich nach der 3 Instanz oder?
Jetzige Verfahren gehört zu Artzhaftungsrecht und läuft seit ca. 2001 (angeklagt) Schaden selbst seit 1997.
Irgendwo dazwischen hatten wir schon ein paar mal die Rechtschutz gebraucht.
Hallöchen - guten Abend - - - na - ja - also erst einmal mit der vierten Instanz - das ist ja wohl der BGH - - da muss das Verfahren vom Gericht zugelassen werden.
Aber wenn es zugelassen wird, muss der Versicherer natürlich auch da mit machen.
Den es ist nicht die Instanz versichert, sondern der Schadenfall.
Natürlich gibt es auch in den Bedingungen (die muss man hier zu Rate ziehen) Regeln, die von Erfolgsaussichten sprechen. Also prüfen!
Dein Vertrag hat sich ja wohl von Jahr zu Jahr weiter verlängert und ist daher auch von beiden Seiten jedes Jahr mit dreimonatiger Frist kündbar.
Über die Selbstkündigung haben wir ja schon gesprochen.
Also - - es wird ja wohl darauf hinaus laufen, dass der Vertrag beendet wird.
Was sagt denn Ihr Anwalt ?
Gruß Manfred
Vielen Dank fur die Antwort.
Nur um zu klären… Ob der Versicherungsschutz auch dann bestehen wird, wenn die Rechtsschutzversicherung nach dem Schadensereignis rechtgültig gekündigt worden ist und zwar nicht von RS Versicherung her sondern vom Versicherungsnehmer selbst bzw. von meiner Person ?
keine Sorge - es besteht weiterhin Deckung, da der
Versicherungsfall ja vor der Kündigung eingetreten ist.
mfG
Dr.Schamberger
Ob der Versicherungsschutz auch dann bestehen wird, wenn die Rechtsschutzversicherung nach dem Schadensereignis rechtgültig gekündigt worden ist und zwar nicht von RS Versicherung her sondern vom Versicherungsnehmer selbst bzw. von meiner Person ?
Hallo Manfred!
Nächste Frage…ist mir sehr wichtig…
Ob der Versicherungsschutz auch dann bestehen wird, wenn die Rechtsschutzversicherung nach dem Schadensereignis so wie bei mir im laufe des Verfahrens gekündigt worden ist und zwar nicht von RS Versicherung her sondern vom Versicherungsnehmer selbst bzw. von meiner Person?
Mein Versicherungsmann hat mir heute telefonisch mitgeteilt, das ich die Kündigung derenseits noch bis zum 15.12.2010 in meinem Briefkasten vorfinde.
…meine jetzige Anwältin ist gerad nicht zu erreichen.
Hallöchen - guten Abend -
natürlich ist der anhängende Versicherungsfall bis zu seinem Abschluss versichert.
Die Kündigung erfolgt ja zum Ablauf; nehme an drei Monate vor Vertragsablauf.
Wenn die Versicherung am 15.12. kündigen will, nehme ich an, dass der Vertrag im März abläuft. - -
Tschüß und gute Nacht!
Manfred
ja - Schutz besteht trotzdem
MFG
WS
Üblicherweise besteht Versicherungsschutz, soweit zum Schadenszeitpunkt eine entsprechende Versicherung bestand.
Eine Kündigung nach dem Schadenszeitpunkt verändert ja nicht die Situation der Vergangenheit.
Aber eigentlich sind dies Fragen, die jeder Anwalt aus dem ff beantworten kann. Dafür würde bereits an ein Anruf ausreichen.
Grüße
oohpss
Hallo,
bitte nicht selbst kündigen, denn bei mir war es so,die Versicherung hat mir gekündigt in einem laufenden Verfahren und dann mußten sie aber alles bezahlen bis nach dem Urteil. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Alles Gute, Gerti