hi …
wenn ich zB. mal vor nem halben jahr nen unfall hatte,
und ich erst jetzt eine rechtsschutzversicherung abschließe!!!
tritt die dann auch in kraft wenn es zu einem gerichtstermin kommen würde?!
hi …
wenn ich zB. mal vor nem halben jahr nen unfall hatte,
und ich erst jetzt eine rechtsschutzversicherung abschließe!!!
tritt die dann auch in kraft wenn es zu einem gerichtstermin kommen würde?!
hi,
in der regel nicht, denn eine versicherung abzuschließen nachdem das haus gebrannt hat, ist zu spät.
am besten würde ich an ihrer stelle einfach mal die in frage kommende rechtsschutzversicherung anrufen und direkt nachfragen.
grüße
hi …
wenn ich zB. mal vor nem halben jahr nen unfall hatte,
und ich erst jetzt eine rechtsschutzversicherung abschließe!!!
tritt die dann auch in kraft wenn es zu einem gerichtstermin
kommen würde?!
Hallöchen - guten Morgen - - also auf den ersten Blick ist das eine ganz klare Sache;
rückwirkend versichern geht nicht.
Entscheidend bleibt, auf welches Ereignis sich der Streit oder eben Prozess bezieht.
Versicherung lebt einfach davon, dass bei Vertragsabschluss k e i n e r weiß, ob und wenn ja - - wann ein Schadenfall eintritt.
Das ist das Risiko-Prinzip.
Einen angenehmen Tag wünscht
Manfred
Ich bedauere sehr, darauf nicht verbindlich antworten zu können. In einer solchen Situation war ich noch nicht.
Gefühlt: Eine RSV hat kein Interesse daran, sofort in die Pflicht genommen zu werden, vor allen Dingen bei zurückliegenden Vorkommnissen. In der Regel fragt sie auch bei Neuabschluß nach solchen Fakten, um sich davor zu schützen. Ob das von Vers. zu Vers. anders - kulanter - gehandhabt wird, kann ich nicht beurteilen.
Alles Gute,
W. Horst
nein - Wartezeit 3 Monate
…Danach kann man sie direkt wieder kündigen…
Nein geht nicht. Zweckabschlüsse werden von den Versicherern nicht gewünscht, denn das heißt dann nicht mehr Versicherung, sondern Finanzierungsgeschäft. Die Prämie für deratiges Geschäft müsste sonst so um die 10.000 Euro im Jahr kosten.
Normalerweise nicht.
Wenn der Vorfall schon eher war nützt es nichts mehr eine Versicherung abzuschließen.
Außer Sie wechseln von einer Versicherung zur anderen, da bleibt der Versicherungsschutz (je nach Vertrag) bestehen. Und es besteht keine Wartezeit.
LG
B. Geißler