Hallo liebe Experten,
darf eine Rechtsschutzversicherung den Vertrag zwischen ihr und dem Kunden kündigen, weil ein „negatives wirtschaftliches Verhältnis zwischen Beiträgen und Inanspruchnahme“ steht?
Das würde ja bedeuten ich schließe einen Vertrag - darf ihn aber nicht ausschöpfen. Ist sowas rechtens?
Wo kann ich sowas ggf. nachlesen. Habe schon gegoogelt aber nichts gefunden.
Vielen Dank für eure freundliche Hilfe.
Viele Grüße
Vippi