Rechtsschutzversicherung

Hallo liebe Experten,

darf eine Rechtsschutzversicherung den Vertrag zwischen ihr und dem Kunden kündigen, weil ein „negatives wirtschaftliches Verhältnis zwischen Beiträgen und Inanspruchnahme“ steht?
Das würde ja bedeuten ich schließe einen Vertrag - darf ihn aber nicht ausschöpfen. Ist sowas rechtens?
Wo kann ich sowas ggf. nachlesen. Habe schon gegoogelt aber nichts gefunden.
Vielen Dank für eure freundliche Hilfe.

Viele Grüße

Vippi

ja - der RS-Versicherer darf kündigen - natürlich nur zum regulären Ablauf oder anläßlich eines Schadens - ist in den ARB geregelt.
Dr.Schamberger

Hallöchen - guten Abend - - erst einmal ganz kurz gesagt, dass darf die Gesellschaft; man nennt das Schadenhäufigkeit. Steht so in den ARB !!
Ich schicke später den Bedingunstext.
Gruß aus Unna - - Manfred

Die Versicherung hat grundsätzlich das Recht den Vertrag zu kündigen, wie der Kunde auch! Die Gesellschaft kann auch den Abschluß eines Vertrages ablehnen (aus finanziellen/wirtschaftlichen Gründen). Diese Annahmekriterien sind von Gesellschaft zu Gesellschaft anders. Eine Versicherung kann auch den Vertrag wegen nichtzahlung der Prämie kündigen, was sowieso bedeutet, dass es keinen Versicherungsschutz gibt, wenn die Prämie nicht bezahlt ist.
Wenn ein Vertrag geschlossen wurde und bezahlt ist, kann eine Gesellschaft nicht die Leistung verweigern.

Hallo Vippi,

Versicherungen dürften i.d.R. nach jedem Schadensfall gekündigt werden. Dies gilt sowohl für Kunden als auch für die Versicherungsgesellschaften.

Eine Kündigung der Versicherung erfolgt häufig nach dem 3. Schaden in einigen Jahren. Es gibt aber auch Gesellschafte die hier noch schneller sind.

Schöne Grüße aus Schleswig-Holstein

Christian

Hallo,

ich bin leider kein Experte für Vertragsrecht und kann daher deine Anfrage nicht beantworten.