Rechtsschutzversicherung

Mein Ehemann hat eine Rechtsschutzversicherung und die galt auch für meine evtl. Belange. Dann hat er mir etwas angetan und ich habe mich scheiden lassen. Dann habe ich ihn angezeigt und eine Klage wegen Schmerzensgeld eingereicht. Nun ist er bei der Klage rechtsschutzversichert und ich nicht mehr? Hätte ich mich gleich nach der Scheidung selbst rechtsschutzversichern lassen müssen, aber hätte diese neue Versicherung die Kosten für eine Klage für etwas übernommen, was vor der Scheidung passiert ist? Wohl nicht. Was also soll eine Ehefrau tun, wenn ihr Mann gewalttätig ist? Heimlich eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen noch während sie verheiratet ist? Es interessiert mich, auch wenn bei mir schon alles gelaufen ist.
Danke, Hannelore

Ihr Exmann hat in diesem Fall keinen Rechtsschutz, da Vorsatz (also die Körperverletzung) immer ausgeschlossen ist
MfG
Dr. Schamberger

Hallöchen - na - ja - die Sache ist in der Tat schon verfahren. - - Aber rein sachlich gesehen, kann ein Mitversicherter sowieso nur mit Zustimmung des Vers.-Nehmers Leistung bekommen. -
Die RS-Versicherung für Sie hätte dann in der Tat schon während Ehe und vor Beginn der Tätlichkeiten abgeschlossen werden müssen. Aber anzeigen können Sie Ihren Ehemann doch immer noch und wenn eine Bestrafung erfolgt, ist auch ein Zivilverfahren wegen Schmerzensgeld möglicherweise auf Armenrecht möglich.
Man müsste halt noch ein wenig mehr wissen, um hier richtig urteilen zu können.
Also - auf jeden Fall - - viel Erfolg bei der Bewältigung Ihrer Probleme.
Manfred