Liebe/-r Experte/-in,
durch Selbständigkeit musste ich meine Rechtsschutzversicherung wechseln. Nun habe ich bei der bestehenden RV auf Kostenübernahme in zwei Streitfällen angefragt.
Im einem Fall willigt der Sachbearbeiter einer Erstberatung zu und im anderen Fall wird die Übernahme, bearbeitet von einem anderen Sachbearbeiter, mit der Begründung, dass das betroffene Risiko vor Vertragsbeginn begann, abgelehnt.
Nun ist es so, dass es sich bei beiden Fällen um eine Verjährungssache handelt, wo der maßgebliche Rechtsverstoß vor Vertragsbeginn der bestehenden RV eingetreten ist.
Liegt die Übernahme im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters, hat hier einer falsch beraten oder warum wird hier unterschiedlich entschieden?
Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann