Rechtsschutzversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
durch Selbständigkeit musste ich meine Rechtsschutzversicherung wechseln. Nun habe ich bei der bestehenden RV auf Kostenübernahme in zwei Streitfällen angefragt.
Im einem Fall willigt der Sachbearbeiter einer Erstberatung zu und im anderen Fall wird die Übernahme, bearbeitet von einem anderen Sachbearbeiter, mit der Begründung, dass das betroffene Risiko vor Vertragsbeginn begann, abgelehnt.

Nun ist es so, dass es sich bei beiden Fällen um eine Verjährungssache handelt, wo der maßgebliche Rechtsverstoß vor Vertragsbeginn der bestehenden RV eingetreten ist.

Liegt die Übernahme im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters, hat hier einer falsch beraten oder warum wird hier unterschiedlich entschieden?

Mit freundlichen Grüßen
H. Sindermann

Hallo Herr/Fru Sindermann,

in der Tat hat der Versicherer Spielräume, deren Ausführung im Ermessen des jeweilgen Mitarbeiters liegt. So gesehen, kann es durchaus sein, dass Sie bei dem einen Sachbearbeiter „Pech“ und beim nächsten etwas mehr „Glück“ haben. Diesen Umstand haben wir aber in der gesamten Gesellschaft. Als Kunde können Sie natürlich diesem Mechanismus entgegenwirken, indem Sie mit Vorgesetzten reden. Ob das immer zu Ihrem Vorteil ist, kann ich nicht beurteilen.

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Grüsse,
amir