Rechtsschutzversicherung

Moin,
folgende Frage: Mein Bekannter hat am 01.03.2012 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen!!
Die Wartezeit bis die Versicherung „greift“ beträgt 6 Monate!

Am 01.05.12 hat mein Bekannter einen Kunden für seinen Arbeitgeber gewonnen, für diesen Neukunden wird im Monat November (also mehr als 6 Monate)eine Provision fällig.

Über die Höhe dieser Provision wird nun mit dem Arbeitgeber gestritten!

Wann ist nur der Schadensfall? Bei Abschluß des Vertrages oder im November, wo mein Bekannter mitgeteilt bekommen hat, daß seine Provision niedriger ausfallen wird?

Bitte um zügige Info.

Gruß

tetris

Hallöchen - guten Morgen - - der Schadenfall tritt ein mit dem Verstoß gegen die Vertragsvereinbarung. - Also Fälligkeit der Provision. - -
Manfred

Die Rechtslage ändert sich mit der Mitteilung, dass sich die Provision ändert.
MfG
WS