Rechtsschutzversicherung

Ich habe mich wegen Betriebsübergang und komplizierter Situation von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Kann ich die Rechnung des Anwalts bei meiner Rechtsschutzversicherung geltend machen?
Gibt es hierfür Voraussetzungen?

Hallöchen - ja - die Voraussetzung wäre, dass Arbeitsrechtsschutz versichert ist.
Und natürlich muss eine evtl. Wartezeit abgelaufen sein. - - Nähere Angaben wären hilfreich.
Schönen Abend !
Manfred

nein - diese Beratung ist nicht Gegenstand des Rechtsschutzvertrages
mfG
Dr. Schamberger

Danke schön!

nein - diese Beratung ist nicht Gegenstand des
Rechtsschutzvertrages
mfG
Dr. Schamberger

Danke schön!
Wartezeit ist abgelaufen und Arbeitsrecht ist mitversichert.
Ich werde mal die Rechnung bei der Versicherung einreichen (ARAG).