Es gibt aber die Möglichkeit, der namentlichen Nennung des Partners.
Allerdings müsste die Gesellschaft dann die Bedingungen dahingehend anpassen, was wohl vertraglich möglich wäre!
eine Frage an die Rechtsschutz-Experten:
Herr A lebt in Scheidung. Er zieht mit einer Freundin Frau B
zusammen und möchte
eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung abschließen.
Ist dies möglich? Wenn ja, bei welchem
Rechtsschutz-Versicherer?
Bisher hat A nur Absagen erhalten mit der Begründung, solange
er nicht geschieden ist,
ist dies so nicht möglich.
ich sehe das Problem nicht.„Zieht zusammen“ meint in häuslicher Gemeinschaft.Da gibt es mehr als eine Handvoll Versicherer,die diese Konstellation versichern.Hapert es,mit Verlaub,eher an den kommunikativen Fähigkeiten des Herrn A.?
Bisher hat A nur Absagen erhalten mit der Begründung, solange
er nicht geschieden ist,
ist dies so nicht möglich.
ich sehe das Problem nicht.„Zieht zusammen“ meint in
häuslicher Gemeinschaft.Da gibt es mehr als eine Handvoll
Versicherer,die diese Konstellation versichern.Hapert es,mit
Verlaub,eher an den kommunikativen Fähigkeiten des Herrn A.?
Nein, es hapert an den Antworten der Versicherungsunternehmen.
In einem Prospekt eines Versicherers (ein geläufiger Vorname) steht,
dass alle Personen im Haushalt mitversichert sind.
Darauf hat Herr A einen Antrag gestellt und wollte seine Freunin namentlich aufgeführt haben. Eine Antwort die er darauf erhielt, lautete " Ein Versicherungsschutz ist nur möglich, wenn weder der Kunde noch die Lebensgefährtin verheiratet ist".
Ausnahmen sind nicht möglich.
Daher meine Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer bekannt ist, der solch einen Schutz anbietet.
Eine Antwort die er
darauf erhielt, lautete " Ein Versicherungsschutz ist nur
möglich, wenn weder der Kunde noch die Lebensgefährtin
verheiratet ist".
Ausnahmen sind nicht möglich.
Daher meine Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer bekannt ist,
der solch einen Schutz anbietet.
auch wenn es vielleicht unhöflich erscheinen mag,sei mir zunächst eine Gegenfrage erlaubt:wie hat denn der Versicherer mit dem Anfangsbuchstaben R von der laufenden Scheidung Kenntnis erlangt?Wäre das lt. Antrag angabepflichtig gewesen?
auch wenn es vielleicht unhöflich erscheinen mag,sei mir
zunächst eine Gegenfrage erlaubt:wie hat denn der Versicherer
mit dem Anfangsbuchstaben R von der laufenden Scheidung
Kenntnis erlangt?Wäre das lt. Antrag angabepflichtig gewesen?
Weshalb sollte eine Gegenfrage unhöflich sein, wenn die Antwort zum Ziel führen kann?
Es bestand bei der R eine Rechtsschutzversicherung die Herr A nach der Trennung auf eine Person gekürzt hat. Nach fast einem Jahr wollte er seinen Rechtsschutz wieder erhöhen auf 3 Personen, wobei Frau B im Vertrag namentlich erwähnt werden sollte.
Die 3.Person ist ein gemeinsames Kind.
Grüß Gott,
Weshalb sollte eine Gegenfrage unhöflich sein, wenn die
Antwort zum Ziel führen kann?
Es bestand bei der R eine Rechtsschutzversicherung die Herr A
nach der Trennung auf eine Person gekürzt hat. Nach fast einem
Jahr wollte er seinen Rechtsschutz wieder erhöhen auf 3
Personen, wobei Frau B im Vertrag namentlich erwähnt werden
sollte.
Die 3.Person ist ein gemeinsames Kind.
nun,wenn sich der oder die Roland zieren sollte,spricht doch nichts gegen einen Neuantrag bei einem anderen Versicherer.Es wäre mir neu,wenn eine Auxilia,Degenia oder auch andere sich sträuben würden,diese Konstellation zu versichern…
nun,wenn sich der oder die Roland zieren sollte,spricht doch
nichts gegen einen Neuantrag bei einem anderen Versicherer.Es
wäre mir neu,wenn eine Auxilia,Degenia oder auch andere sich
sträuben würden,diese Konstellation zu versichern…
danke, werde ich ins Auge fassen. Meine derzeitige Rechtsschutz habe ich zum Ablauf gekündigt.