wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat mit 150 Euro Selbstbeteiligung hat und einen Schadensfall, wo der Schaden bei ca. 250 Euro liegt,
hat man hier Anspruch auf Rechtsschutz?
Ab wann hat man hier Anspruch?
Es geht um die Advocard, dass soll ja eine der besseren sein…
wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat mit 150 Euro
Selbstbeteiligung hat und einen Schadensfall, wo der Schaden
bei ca. 250 Euro liegt,
hat man hier Anspruch auf Rechtsschutz?
Grundsätzlich ja.
Ggf. werden die Kosten eines Rechtsstreits ja dann auch letztlich von der Gegenseite getragen.
Ab wann hat man hier Anspruch?
Es geht um die Advocard, dass soll ja eine der besseren
sein…
ob der Anspruch auf Rechtsschutzleistung besteht, richtet sich nicht nach dem Betrag, sondern nach dem konkreten Fall.
Ausschlüsse gibt es bei jeder Versicherung.
Wenn mein Anwalt mich beispielsweise vertreten soll, weil ich jemanden verhauen habe und dafür 250 Euro verlangt, dann ist das ein Ausschluss weil Straftat und die Versicherung hustet mir was. (Wär ja auch noch schöner…)
habe ich aber jemanden verletzt, weil ich auf ihn draufgefallen bin, was ja die selben Folgen der Verletzungen und Rechtskosten haben kann, dann ist das kein Ausschluß.
Versicherungen erteilen hier nach Fallschilderung beim Vertreter oder Einreichen des Anwalts auch Kostenübernahmeerklärungen. Dann ist man auf der sicheren Seite
habe ich aber jemanden verletzt, weil ich auf ihn
draufgefallen bin, was ja die selben Folgen der Verletzungen
und Rechtskosten haben kann, dann ist das kein Ausschluß.
unter Umständen sehr wohl, denn wenn nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird (= dann Schutz über Straf-RS), handelt es sich lediglich um zivilrechtliche Haftpflichtansprüche - und die sind über eine Privat-Haftpflichtversicherung und nicht über die RS versichert.
Dem TO kann man nur empfehlen, seine Entscheidung genau zu überlegen, weil viele RS-Versicherungen auf den ersten Blick gleich aussehen, bei genauerem Hinsehen aber zum Teil erhebliche Unterschiede aufweisen. Im Vergleich dazu erscheinen die Beitragsunterschiede der einzelnen Gesellschaften eher nachgeordnet.
Viele Grüße
Loroth
P.S.: Wer sich dafür interessiert, wen Anwälte tatsächlich als ihren „Liebling“ bewerten, der sei auf www.rsv-blog.de verwiesen.