Hallo Sebastian,
ob der Anspruch auf Rechtsschutzleistung besteht, richtet sich nicht nach dem Betrag, sondern nach dem konkreten Fall.
Ausschlüsse gibt es bei jeder Versicherung.
Wenn mein Anwalt mich beispielsweise vertreten soll, weil ich jemanden verhauen habe und dafür 250 Euro verlangt, dann ist das ein Ausschluss weil Straftat und die Versicherung hustet mir was. (Wär ja auch noch schöner…)
habe ich aber jemanden verletzt, weil ich auf ihn draufgefallen bin, was ja die selben Folgen der Verletzungen und Rechtskosten haben kann, dann ist das kein Ausschluß.
Versicherungen erteilen hier nach Fallschilderung beim Vertreter oder Einreichen des Anwalts auch Kostenübernahmeerklärungen. Dann ist man auf der sicheren Seite 
Viele Grüße
Mela