Rechtsschutzversicherung - Anwaltwechsel

Nehmen wir mal an Person A hat von Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenzusage bekommen für die Rückforderung einer längst überfälligen Mietkaution.
Person A könnte nun zu Anwalt B gehen und würde dort mal angenommen 90€ für eine Erstberatung zahlen.
Person A möchte nun den Anwalt wechseln, da sie mit Anwalt B ja nicht zufrieden sein könnte.
Person A schreibt also an die Rechtsschutzversicherung und bittet um Anerkennung der 90€ auf die z.B. 150€ Selbstbeteiligung.
Daraufhin könnte Person A einen Brief mit folgenden Inhalt von der Versicherung bekommen: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Mehrkosten, die aufgrund eines Anwaltwechsels entstehen, bedingungsgemäß nicht übernommen werden.
Die Selbstbeteiligung werden wir von den Kosten des zweiten Anwalts in Abzug bringen.
Weiterhin könnte folgendes in diesem Brief enthalten sein: Sofern Sie einen Rechtsanwaltwechsel vornehmen, so laufen Sie Gefahr, dass die Selbstbeteiligung insgesamt 2 x geltend gemacht wird. Wir müssen jedoch so gestellt sein, als wäre insgesamt nur ein Anwalt für Sie tätig geworden.

Welche Auswirkungen hätte dieser theoretische Sachverhalt für Person A?

Würde dieser Text bedeuten, das nur die ersten 90€ nicht anerkannt werden, gar nichts anerkannt wird oder insgesamt 300€ Selbstbeteiligung abgezogen werden.
Vielleicht bedeutet er aber auch etwas ganz anderes….

Die Person A ist mit 150 Euro SB fürden 2. Anwalt und mit 90 Euro für den ersten Anwalt belastet, also 240,- Euro. Im Endeffekt zahlt sie alsoden ersten Anwalt selbst.

Hallo,
wäre es eventuell bei diesem Fall auch möglich den 2. Anwalt davon zu überzeugen, dass er die Erstberatung nicht berrechnet und dann nur 1 x 150€Selbstbeteiligung zu zahlen??? In dem fiktiven Text der Versicherung steht ja auch, sie soll so gestellt sein, als ob insgesamt nur 1 Anwalt berechnet wurde…