Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
im Jahre 2004 wurde die Familienrechtsschutzversicherung
gekündigt, da meine Exfrau damals 3 Versicherungsfälle hatte. Seit der Scheidung im Jahre 2004 hatte ich keine Rechtsschutzversicherung mehr in Anspruch genommen.
Jetzt nach fast 8 Jahren möchte ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Bei den Versicherungsvergleichen steht immer nur - waren sie in den letzten 5 Jahren versichert und liegen Schadensfälle der letzten 5 Jahren vor.
Reicht es bei Vertragsabschluß beides zu verneinen?
Danke für einen Tipp.
Viele Grüße und ein schönes WE
Michael Einstein