Rechtsschutzversicherung - Anzeigepflicht

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
im Jahre 2004 wurde die Familienrechtsschutzversicherung
gekündigt, da meine Exfrau damals 3 Versicherungsfälle hatte. Seit der Scheidung im Jahre 2004 hatte ich keine Rechtsschutzversicherung mehr in Anspruch genommen.
Jetzt nach fast 8 Jahren möchte ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Bei den Versicherungsvergleichen steht immer nur - waren sie in den letzten 5 Jahren versichert und liegen Schadensfälle der letzten 5 Jahren vor.

Reicht es bei Vertragsabschluß beides zu verneinen?
Danke für einen Tipp.
Viele Grüße und ein schönes WE
Michael Einstein

Hallöchen - - natürlich ist die Frage richtig beantwortet, da Sie ja in den letzten f ü n f Jahre - - also seit 2007 nicht mehr RS-versichert waren.
Der Zeitraum davor ist damit nicht anzeigepflichtig. - -
Schönes Wochenende!
Manfred

THX
Hab es mir schon gedacht wollte nur bei Vertragsabschluss auf der sicheren Seite sein.


Ja das reicht, wenn eben keine Schäden in den letzten 5 Jahren waren - also einfach nur wahrheitsgemäß Antworten.
MfG
Dr. Schamberger

thx

Ja das reicht, wenn eben keine Schäden in den letzten 5 Jahren
waren - also einfach nur wahrheitsgemäß Antworten.
MfG
Dr. Schamberger