Der Arbeitnehmer hat Mitte des Monats (diesen Januar) gekündigt, sollte aber noch das anteilige Gehalt des Monats am Ende des Monats überwiesen bekommen. Da die Firma nun eine Firma ist, die sich um sämtliche Zahlungen drückt, wird befürchtet, dass das Geld nicht überwiesen wird. Es wird nun überlegt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen um ggf. sofort handeln zu können. Wenn diese Versicherung erst jetzt abgeschlossen wird, tritt sie dann schon für diesen Fall ein?
Oder wie wäre eine andere Vorgehensweise, wenn die Firma nicht zahlt?
Der Arbeitnehmer hat Mitte des Monats (diesen Januar)
gekündigt, sollte aber noch das anteilige Gehalt des Monats am
Ende des Monats überwiesen bekommen. Da die Firma nun eine
Firma ist, die sich um sämtliche Zahlungen drückt, wird
befürchtet, dass das Geld nicht überwiesen wird. Es wird nun
überlegt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen um ggf.
sofort handeln zu können. Wenn diese Versicherung erst jetzt
abgeschlossen wird, tritt sie dann schon für diesen Fall ein?
Ich vermute nein. Dann wprden nämlich immer nur solche versicherungen abgeschlossen werden, wenn schon ein „Ernstfall“ eingetreten ist…
Hallo Nina,
bei den meisten Rechtsschutzversicherungen ist eine Wartezeit die Regel, d.h. dass der Versicherungsschutz erst nach 3 Monaten eintritt.
Grüße
Almut
Der Ernstfall ist ja NOCH nicht eingetreten! Die Versicherung
würde ja vorher abgeschlossen werden…
Hi, na und? Deshalb beträgt d. Wartezeit trotzdem 3 Monate u. dann würde d. geschiderte, befürchtete Fall da rein fallen.
Davon mal abgesehen, braucht´s dafür auch keine Rechtsschutzvers., das kann man locker selbst regeln. Notfalls via Arbeitsgericht.
MfG ramses90