Rechtsschutzversicherung, Deckungsfrage (DP)

Hallo liebe Wissenden,

folgender Fall würde interessieren:
Kläger A (Fotograf) stellt Zahlungsklage gegen Privatperson und gewinnt.
Im Urteil steht, daß der Käger A in allen Punkten recht hat, Beklagter B wird verdonnert, das Honorar zu zahlen und die Gerichts- und Anwaltskosten. Beklagter B hat eine Rechtsschutzversicherung, die ihn bis jetzt „begleitet“ hat. Der Beklagte ist jetzt natürlich total stinkig, weil er verloren hat und sagt, daß er in Berufung gehen möchte, weil er hat ja schließlich ne Rechtsschutzversicherung!

Wie ist das denn, wenn ein erstinstanzlicher Prozeß komplett verloren wurde; zahlt eine „normale“ Rechtsschutzversicherung die Berufung, obwohl keine Aussicht auf Erfolg besteht? Kann der Beklagte auch alleine, ohne Anwalt innerhalb der 4 Wochenfrist bis Rechtskraft Berufung einlegen?

Freue mich auf Antworten,
vielen Dank
Claudia

Hallo Claudia,

die Frage ist einfach zu beantworten, denn pauschal kann man das GAR NICHT beantworten… der Versicherer prüft im Rahmen seiner Schadenbearbeitung, inwieweit die Kosten für den (2.) Prozess zu übernehmen sind. Die Erfolgsaussichten spielen dabei natürlich eine Rolle, zumindest ist mir kein Versicherer/Tarif bekannt, der in zweiter Instanz ungeprüft Deckung zusagt.

Grüße, M