Rechtsschutzversicherung Eigentümer Mieter

Hallo, ich hätte da mal eine Frage zur Rechtsschutzversicherung.
Ein Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken für vermietete Wohneinheiten greift doch auch für Vermieter, oder? D.h. doch, wenn man so eine Versicherung abschließt, ist doch das Wohneigentum, das man besitzt, aber nicht in dem man wohnt, abgesichert? Oder gilt diese nur, wenn man in der Eigentumswohnung wohnt?

Wäre nett, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.

Vielen Dank und MfG

Kira

abschließt, ist doch das Wohneigentum, das man besitzt, aber
nicht in dem man wohnt, abgesichert? Oder gilt diese nur, wenn
man in der Eigentumswohnung wohnt?

Es ghibt beides, die RS-Versicherung für die selbstgenutzte Immobilie und die RS-Versicherung für die vermietete Immobilie. Du darfst raten, was von beidem teurer ist.

Hallo,
woran erkennt man, ob die Rechtsschutz für vermietete oder selbstbewohnte Objekte handelt? Ich meine, wenn der Text genauso wie beschrieben, so in den Versicherungsunterlagen steht und AGB’s völlig unverständlich sind.

Viele Grüße

woran erkennt man, ob die Rechtsschutz für vermietete oder
selbstbewohnte Objekte handelt?

Das steht im versicherungsschein drin.

Ich meine, wenn der Text
genauso wie beschrieben, so in den Versicherungsunterlagen
steht und AGB’s völlig unverständlich sind.

Dann ruft man bei der Gesellschaft oder dem Vermittler an und fragt.

Hallo,

es ist so wie Nordlicht es beschrieben hat. Meist gilt der RS nur für die selbstgenutzte (Eigentums-)Wohnung und gemietete Wohnung. Für vermietete Wohnungen berechnet sich oft der Beitrag nach der Miethöhe bzw. ist besonders ausgewiesen. Das Fehlen eines besonderen Hinweises im Versicherungsschein spricht meist dafür, dass die vermietete Wohnung nicht versichert ist.

Gruß Woko