Hallo,
hier eine Frage zu o. g. Thema:
Der Vater X einer Frau X ist im August 2009 gestorben. Es liegt ein Testament vom Januar 2009 vor, in dem Frau X als Alleinerbin eingetragen ist. Bei Vorsprache beim Amtsgericht erfährt Frau X, daß ein weiteres Testament existiert aus dem Jahre 1983, in dem zwei Schwestern des verstorbenen Herrn X als Alleinerben eingetragen sind.
Nachdem das Testament aus 2009 das aktuellere der Testamente ist, ist natürlich dieses gültig, ein eventueller Rechtsstreit von Seiten der Schwestern des Verstorbenen dürfte zugunsten der Tochter X ausgehen.
Im Testament steht, daß die Tochter X 2 Eigentumswohnungen erbt, eine ist vermietet, in der anderen wohnt ein Sohn einer der Schwestern des Verstorbenen. Tochter X erhält keine Mieteinnahmen aus beiden Wohnungen, da die Mutter des Verstorbenen (ursprüngliche Eigentümerin) solange sie noch lebt alle Mieteinnahmen bekommt und dafür aber auch alle Unkosten die Wohnungen betreffend übernimmt.
Die Tochter X vermutet nun, daß sobald die Mutter des Verstorbenen ebenfalls stirbt, daß sie Schwierigkeiten mit sämtlichen Schwestern und deren Sohn bekommen wird, diesen ggf. nicht aus der Wohnung bekommt oder andere Gemeinheiten folgen werden.
Hier ist es sicherlich ratsam, vorsichtshalber eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Die Frage ist nun, ob es sich hier dann um Erbrecht handelt oder eine „normale“ Rechtsschutzversicherung ausreicht.
In der Hoffnung auf eine baldige Antwort verbleibe ich
MFG