Hallo Mona,
wie meine Vorredner schon gesagt haben gibt es diese Art der Rechtsschutz nicht, da die Versicherungsunternehmen dieses Risiko aufgrund des hohen Kostenaufwands nicht decken. Allerdings gibt es bei der ARAG einen Rechtsschutz für Unterhaltssachen, der allerdings Ehepartner nicht abdeckt und offenbar auch nicht nur ein „Beratungsrechtsschutz“ ist. Allerdings besteht hier eine Wartezeit von einem Jahr, ist ergo für Dich uninteressant.
Die Lösung (wenn Du wenig Geld hast) heisst Beratungskostenhilfe und wenn es zum Prozess kommt Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht).
Bei der Beratungskostenhilfe musst Du mit Deinen Einkommensbescheiden zum Amtsgericht und für den vorliegenden Fall Beratungskostenhilfe beantragen. Hierbei muss Du Dich ähnlich „ausziehen“, wie beim Antrag von Hartz IV, also alles an Einkünften, Vermögen etc. angeben.
Die Prozesskostenhilfe läuft ähnlich, hier habe ich allerdings erlebt, dass die meisten Rechtsanwälte Dir dabei helfen, Du also nicht selbst zum Amtsgericht gehen musst, sondern das über den Rechtsanwalt Deiner Wahl einreichen kannst.
Zum vorliegenden Thema noch ein Tipp aus eigener (schmerzvoller) Erfahrung. Mir hat mal ein Rechtsanwalt folgende Metapher gesagt: „Was macht der Mond, wenn ein Wolf ihn anheult.“ Richtig, nix. Im Zweifelsfall ist ignorieren eine prima Möglichkeit dem ärger aus dem Weg zu gehen. Ich weiss wie schwer das ist und doch ist es eine feine Sache, zum Beispiel sich zu weigern mit dem ehemaligen Partner noch zu sprechen und jegliche Korrespondenz auf dem schriftlichen Wege zu beschränken.
Viele Grüße
Andreas