Ab welcher Zeit muß eine Betriebs-Rechtschutz-Versicherung bei Rechtsstreitigkeiten eintreten???
Habe im Mai 99 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die eigentlich dafür gedacht war bei Rechtsstreitigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang mit meinem Geschäft einzutreten oder zu „greifen“ wie es immer so schön heißt.
Ich bin im August 99 einen neuen Mietvertrag eingegangen zwecks Standortwechsels meines Shops (Fashion). Der Mietvertrag wurde auf 3Jahre abgeschlossen mit einem einseitigen 6monatigen Kündigungsrecht nur von meiner Seite, um mein unternehmerisches Risiko zu begrenzen. Jetzt gibt es aber Gerüchte in der Passage, daß der Vermieter, also unser Vertragspartner (eine GMBH) gar keinen gültigen Vertrag mit dem Eigentümer hat und es somit sein kann, das der Eigentümer die Passage schon anderwärtig neu vermietet hat, was uns diese Immob-GmbH natürlich im eigenen Interesse verschwiegen hat. Das Gerücht kursiert, daß ein großer Klamotten-Konzern ab Frühjahr 2000 sich in der Passage niederläßt, was zur Folge haben würde, daß uns gekündigt werden würde.
Die Frage ist nunmehr eigentlich: Wer lügt?
Hat der Vermieter die Pachtoption gezogen oder nicht? Der Eigentümer behauptet nein.
Da sich für uns daraus ein nicht unerhebliches Aufklärungsrecht besteht, ob unser Mietvertrag nun rechtskräftig oder nichtig ist, müßten wir einen Anwalt konsultieren, weil wir selbst von zumindest einer Seite belogen werden.
Jetzt sagt uns die Rechtschutzvers, das sie nicht zahlt, mit der Begründung, der Mietvertrag sei noch innerhalb der Sperrzeit eingegangen worden.
Da frage ich mich doch: In welchem Fall zahlt eine Rechtschutzversicherung???
Was kann ich tun?
Wie sind die Regelungen?
Fühle mich von der Versicherung verklappst!
Ob die REchtsschutzversicherung eine Sperrfrist hatte, mußt schon im Vertragsantrag nachlesen bzw. auf der Police. Da steht dies. Hat Dich der Vertreter aufgeklärt? Wenn nein, dann schalte einen Anwalt ein, der dann der REchtsschutzversicherung auf die Hühneraugen steigt.
Was Deine anderen Fragen angeht, kann man dies ohne Unterlagen nicht überprüfen. Gerüchte können zutreffen, doch erst FAkten schaffen eine sichere Entscheidungsgrundlage. Also Anwalt!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
da ich kein Rechtsschutzexperte bin, halte ich mich mit einer persönlichen Meinungsdarstellung bzw. Hilfestellung zurück.
Nur soviel:
Jedem Versicherungsvertrag liegen Allgemeine Bedingungen zugrunde. Diese sind für beide Parteien bindend.
Auch Deinem Antrag bzw. Deiner Police müssten die Bedingungen beigefügt worden sein. Dort kannst Du einiges unter dem Stichwort ‚WARTEZEIT‘ nachlesen und da dürfte auch in Deinem Fall ‚der Hase im Pfeffer‘ liegen.
Ich gebe Dir noch eine Empfehlung, wo Du die Bedingungen nachlesen kannst (ob es jetzt wieder Leute geben wird, dir mir das als Werbung ausgelegen, obwohl ich mit der Vers.-Gesellschaft nichts am Hut habe?):
wenn ich Dich richtig verstehe, hat der Versicherer den Fall abgeleht, weil der Vermieter gar keinen Vertrag mit Dir abschließen durfte. In diesem Fall hat die Ablehnung nicht mit der ‚Sperrfrist‘ (Wartezeit von 3 Mon) zu tun, sondern mit der sog. Vorvertraglichkeit, die Ablehnung wäre somit korrekt.
Du solltest von einem Anwalt prüfen lassen (leider auf eigene Kosten), ob hier evtl. Schadenersatz für Dich drin ist, d.h. gegen den Vermieter.