Rechtsschutzversicherung hat gekündigt

Hallo,
Person X hat eine Rechtsschutzversicherung, die ihm vor einiger Zeit zum 01.05.2008 gekündigt hat.

Nun hat Person X aber noch einen Rechtsstreit und braucht eine Rechtsberatung was zudem aber noch auf eine Klage hinausläuft.

Dieser Fall wurde von Person X aber schon vor dem Kündigungsschreiben mitgeteilt, da es sich aber um einen Sozialrechtsstreit handelt, darf Person X erst bei einer Klage die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Kann Person X nun noch die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?

Die Klage wird zwar noch vor Ablauf der Kündigungsfrist eingereicht aber wie verhält es sich danach? Werden die Kosten für den Anwalt dann noch übernommen?

Hallo,

Auch Hallo,

wichtig ist nicht, wann der Schaden gemeldet wird sondern wann das Schadenereignis eingetreten ist. Liegt dies im versicherten Zeitraum, dann wird die Versicherung Deckung zusagen. Diese „Nachhaltigkeit“ geht i.d.R. bis 2 Jahre nach Storno der Versicherungsvertrages.

Grüße

Mike