Rechtsschutzversicherung insolvenz

hallo

mein ehemaliger arbeitgeber schuldet mir noch zwei löhne. ich war deswegen schon
beim anwalt, einen vergleichstermin hatte ich auch schon vor gericht.
nun hat mein ehemaliger arbeitgeber immer noch keine insolvenz angemeldet
obwohl er schon monate zahlungsunfähig ist.
wenn ich als gläubiger insolvenz melde entstehen ja kosten. trägt sowas die
rechtsschutzversicherung? was kostet sowas überhaupt?
wenn ich ihn anzeige zur insolvenzverschleppung, verzögert sich alles ins
unendliche? ich brauche die insolvenzmeldung damit ich mir mit aktenzeichen vom
arbeitsamt mein insolvenzgeld holen kann.
viele grüße klaus

Hallo Klaus!

Sorry, aber da kann ich Dir nicht weiterhelfen, ich habe bei meiner Insolvenz auf der Arbeitgeberseite gestanden. Das sollte Dir ein Anwalt sagen können.

Lieben Gruß, Frank

Hallo Klaus,
Insolvenzverschleppung ist ein Straftatbestand nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 64 Abs. 1 GmbHG, der jedoch nur den Geschäftsführer einer GmbH betrifft. Bei andere Unetrnehmensformen, insbesondere bei denen, bei der eine natürliche Person haftet, gibt es in dem Sinne keine Insolvenzverschleppung. Ohne jetzt die genauen Umstände zu kennen, dürfte es Dir ggf. schwer fallen, zu entscheiden, ob Dein ehemaliger Arbeitgeber nicht bereits einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Über Anträge allein, erfährt man in öffentlichen Bekanntmachungen nämlich noch nichts. Veröffentlicht wird erst, wenn das Gericht im Antragsverfahren einen vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragt hat.

Schau hier ggf. noch nach: www.insolvenzbekanntmachungen.de

Formelle Voraussetzung der Eröffnung ist der Antrag eines Berechtigten, dass ist auch jeder Gläubiger. Grundsätzlich kannst also auch Du einen Antrag stellen, da Dein ehemaliger Arbeitgeber Dir ja Geld schuldet.

Die Kosten für den Antrag kannst Du im späteren Insolvenzverfahren wiederum ebenfalls geltend machen.

Nun kommen wir aber zu der besonderen Schwierigkeit: Auch Dein Gehalt, dass Du noch zu erhalten hättest, würde in einem Insolvenzverfahren wie eine normale Forderung behandelt werden. In der Regel wird in einem Insolvenzverfahren eine 100% Ausschüttung der Forderungen nicht erfolgen, daher wird sich die Auszahlung bzw Erstattung Deiner Ansprüche und der Kosten erheblich vermindern. Sollte das Verfahren zudem mangels Masse abgewiesen werden, bekommst Du weder Deinen Anspruch noch die Kosten erstattet. Die bleibt nur die Vollstreckung gegen einen zahlungsunfähigen Schuldner und die Hoffnung, dass der mal bei Günther Jauch auf den Stuhl fällt…

Die Rechtsschutzversicherung wird Deine Kosten nur in den seltensten Fällen übernehmen. Frag da ggf. aber bitte noch einmal nach.

Es entstehen recht hohe Kosten. 600 EUR sind dort üblich, da nämlich ein Gutachter vom Gericht beauftragt wird. Die Kosten können sich mehrere Antragssteller teilen, leider weißt Du vorher nicht, ob Du nicht doch der Einzige bist. Es können auch höhere Kosten entstehen, wir zahlen in einigen Fällen auch um die 1000 EUR.

Bitte beachten und unterscheiden: Lohnansprüche für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung sind nach § 183 ff. SGB III Ansprüche auf Insolvenzgeld beim Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber stellt einen entsprechenden Antrag auf Insolvenzausfallgeld.

Dies tut er jedoch nur für die Arbeitnehmer, die noch bei ihm beschäftigt sind. So wie ich die Sache verstehe, wurdest Du früher entlassen, ohne das Kündigungsgrund die Insolvenzeröffnung wäre ( denn die soll ja nach Deiner aussage noch nicht stattgefunden haben )

Sehr geehrter Herr Kossack,

es gibt viele verschiedene Rechtsschutzversicherungen mit noch viel mehr verschiedenen Klauseln / Ein- und Ausschlüssen.

Am besten hilft da mal ein kurzer Anruf bei der Rechtsschutz :wink: Hilfsweise können Sie mir ja Ihren Vertrag mit den AGB´s und Versicherungsumfang mailen. :wink:

Wenn es schon einen Vergleich gibt, dann gibt es doch einen Titel. Beauftragen Sie damit einen Gerichtsvollzieher inklusive Abnahme der eV.

Ich würde mit meiner Krankenkasse reden. Wenn er schon Löhne schuldet, dann doch sicherlich auch die Beiträge. Die Krankenkasse vollstreckt auch und stellt Ins-Antrag.

Anzeige wegen Ins-Verschleppung: Geht genauso. Dann kümmert sich jemand darum. Ihr AG muss einen Status vorlegen. Wenn daraus Überschuldung und / oder Zahlungsunfähigkeit hervorgeht, wird von amtswegen ein vorläufiger Ins-Verwalter eingesetzt. Rechnen Sie für beide Vorgänge jeweils 14 Tage.

Wünsche Ihnen viel Erfolg.

Hallo,
Man kann zwar Fremdinsolvenz gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber anmelden, die ist aber an bestimmte Vorraussetzungen geknüpft,die hier wahrscheinlich erfüllt sind.
Voraussetzungen eines Gläubigerantrags
-Die Forderung darf nicht völlig unbedeutend sein.
-Die Geltendmachung von Zinsen und Kosten reicht nicht aus, wenn die Hauptforderung beglichen ist.
-Es dürfen keine insolvenzfremden Zwecke verfolgt werden, wie etwa, den Antragsgegner als Wettbewerber auszuschalten.
-Der Antrag darf nicht als unlauteres Druckmittel missbraucht werden.
-Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt bei ansonsten ausreichender Sicherung des Gläubigers, bei Verjährung der Forderung oder gestundeten Forderungen, wenn die Befriedigungen des Gläubigers auf einfachere, schnellere und zweckmässigere Weise erreicht werden kann.

Der Gläubiger hat die Forderung und den Eröffnungsgrund der Regelinsolvenz glaubhaft zu machen.
-Zur Glaubhaftmachung der Forderung sind Unterlagen vorzulegen.
-Er muss nachweisen, dass der Schuldner außer Stande ist, seine fälligen und ernstlich eingeforderten Verbindlichkeiten im wesentlichen zu erfüllen.
-Ausreichend dafür ist bsw. die Bescheinigung eines Gerichtsvollziehers über einen erfolglosen Vollstreckungsversuch oder die Eidesstattliche Versicherung über die Zahlungseinstellung.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Wenn man Fremdinsolvenz anmeldet muss man aber die Kosten vorstrecken, sonst wird dies mangels Masse abgelehnt.
Hier ist aber zu überlegen ob man gutes Geld schlechtem hinterher wirft, wenn bei demjenigen sowieso nichts mehr z holfen ist.
Einen Strafantrag wegen Insolvenzverschleppung kann man auch stellen,dies sollte man aber mit seinem zuständigen Rechtsanwalt durchsprechen.

Hallo Herr Kossak,

Ihre Frage möchte ich Ihnen nicht beantworten, weil ich nur Schuldner vertrete,
nicht aber Gläubiger. Sorry.

Grüsse
Franzke

sorry, da kann ich nicht weiter helfen
aber so eine frage kann dir sicher ein anwalt beantworten. soweit ich deine frage richtig verstanden habe, hast du bereits eine rechtsschutzversicherung?! ggfs. kannst du die frage auch deine versicherng stellen. die können dir doch am ehesten sagen, welche fälle sie abdecken.
gruß, darli

Hallo Klaus,

die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Regelfall leider nicht die Kosten die Forderung als Gläubiger.
Die Höhe der Kosten für das Anmelden der Forderung beim ehemaligen Arbeitgeber richten sich nach dem ausstehenden Lohn der eingefordert wird.

Es ist schwierig eine Insolvenzverschleppung nachzuweisen und man sollte in diesem Punkt auch sehr vorsichtig sein, denn ist es nicht bestätigt das eine Insolvenzverschleppung vorliegt, hat dies fatale Folgen.

Sie können sich um die ausstehende Löhne bzw Ihre Ausgaben aufzufangen, leider nur an die Arge wenden.

MfG
Y.Dosse

Noch aktuell, oder schon geklärt?
Gruß
Martin

hallo martin

ist schon geklärt. habe geklagt auf ausstehende gehälter, versicherung deckt den fall.
die firma hat insolvenz angemeldet und ich hab mir vom arbeitsamt 80 prozent
insolvenzgeld geholt.

vielen dank für die antwort, gruß klaus