Rechtsschutzversicherung - keine Kostenzusage

Liebe Forumsmitglieder,
angenommen, es wurde ein Privat-Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen, der schon mehrmals erfolgreich wegen unberechtigte Rechnungen in Anspruch genommen wurde.
Angenommen der Versicherungsnehmer (VN) ließ seinen Wagen reparieren. Die Kosten wurden mündlich vereinbart (mit Zeugen).
In der Rechnung steht aber ein höherer Betrag als vereinbart. Daraufhin übertrug der VN den Fall an das Versicherungsunternehmen (VU).
VU möchte den Fall nicht übernehmen. Sie kann für die Angelegenheit keine Kostenzusage erteilen, da gemäß § 25(6) ARB 2009 der Versicherungsschutz nicht die Wahrnehmnung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeugs zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers umfasst.

Jedoch ist aber meines Erachtens nicht die Reparatur strittig sondern nur die daraus ergebende Rechnung.

Hat das VU Recht? Es kann ja auch eine andere Firma sein, z.B. ein Schneider, der nicht abrechnet sowie abgemacht etc. Es geht doch nur um den abgemachten Betrag.

Eure Meinungen?
Vielen Dank schonmal!!
LG
Brigitte

Liebe Brigitte,

das hängt vom Umfang des RS-Vertrages ab. Die beschriebene Leistung fällt in die „Verkehrs-RS“ oder „Fahrzeug-RS“.

Wenn keiner dieser beiden RS-Typen im Vertrag eingeschlossen ist, besteht kein Leistungsanspruch. Im Gegenzug war der Versicherungsbeitrag auch geringer. Eine typische Familien-RS für nicht-selbständig Berufstätige beinhaltet Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS nach §26 ARB, dort ist diese Leistung eingeschlossen.

Viele Grüße
Oliver H.