Rechtsschutzversicherung kündigt

Meine Rechtsschutzversicherung kündigt mir binnen einen Monats oder verlangt einen erheblich erhöhten -nicht tariflichen- Selbstbehalt von 500,00 EUR (bisher 150,00 EUR). Darf sie das? Die Bedingungen sagen, dass bei 2 Schadenfällen innerhalb 12 Monaten die Vers. kündigen kann. Es wurden zwar 2 Schadenfälle gemeldet, aber diese liegen ca. 16 Mon. auseinander. Zu der Erhöhung des nicht tariflichen Selbstbehaltes steht nichts in den Vers.-bedingungen. Bin sprachlos über das Verhalten der Versicherung. Der 2. Schadensfall ist noch nicht mal abgeschlossen, läuft ja erst seit ca. Dez. Ich hab doch nichts verbrochen. Komme mir aber vor wie ein Beschuldigter.

Hallöchen - guten Morgen - - na - ja - - jeder Vertrag kann gekündigt werden und zwar von beiden Seiten. - - Jetzt wäre es natürlich einmal wichtig zu wissen auf welchen Bedingungen (1998 oder 2001 oder - -) der Vertrag beruht ? Und vor allem welche Gesellschaft Ihr Partner ist.
Seit wann besteht der Vertrag ?
Also - wenn Sie wollen - - bis dann!
Schönen Sonntag!
Manfred

Hallo und Guten Tag,
die Vers. wurde 2008 abgeschlossen, die Bedingungen sind der Fassung 01/08. Die Vers. ist eine grosse bekannte Gesellschaft, die jeder kennt. Den Namen will ich nicht ins Netz stellen. Bin da verunsichert; man weiss ja nie, was daraus wird. Ich will mich auch nicht mit der Vers. rumstreiten. Wär ja paradox. Möchte eigentlich da bleiben u. eine vernünftige Lösung finden. Ich streite mich nicht ständig mit irgendwelchen Pers. oder so. Das kann die Vers. natürlich nicht wissen, da sie erst 08 abgeschlossen wurde. Es waren nun zufällig 2 Fälle i. 16 Monaten. Sofort zu kündigen und die Pistole auf die Brust zu setzen, 500,00 EUR Selbstbehalt zu verlangen, ist m.E. kein schöner Zug. Dennoch interessiert mich, ob die Vers. ohne Grundlage -ich kann jedenfalls nichts dazu finden- den Selbstbehalt um so viel erhöhen darf.
Schonmal Danke für Ihre Antwort.

Ja - ja - man will natürlich keinen Ärger mit seinen Vertragspartnern.
Aber wenn die D.A.S. die Möglichkeit hat, zu kündigen, wird sie es tun. - - Auch über diese Gründe kann man diskutieren; es geht nämlich um die Prämienkonkurrenz zu den Mitbewerbern. . Man will durch eine hohe Schadenquote Beitragserhöhungen vermeiden.
Aber für die SB von 500 € braucht es keine vertragliche Grundlage. Das ist ein neues
A n g e b o t anstelle der Kündigung!! Eine neue Vertragsgrundlage halt.
Haben Sie denn schon mit Ihrem Vermittler gesprochen ?
Trotzdem angenehmen Sonntag!
Manfred

Danke für die Antwort. Werde die Woche erstmal mit dem Vermittler sprechen und notfalls dieses unmoralische Angebot wohl annehmen müssen, damit mir die Möglichkeit zur eigenen Kündigung, die ich dann alsbald vornehmen werde, bleibt. Eigentlich schade. Aber da rechnet die Vers. wohl auch mit. So wird sie mich früher oder später jedenfalls los (aber natürlich auch mit meinen weiteren Vers.). Mal sehen, was der Vermittler meint.

Wünsche Ihnen auch noch einen schönen Sonntag.

MfG

die Versicherung darf das - ich empfehle, den Spieß umzudrehen und selbst zu kündigen. Das erleichert dann einen Neuabschluß bei einem anderen Versicherer.
MfG
WS