mal ganz blöd gefragt: Ist es sinnvoll eine allgemeine Rechtsschutzversicherung beim gleichen Versicherer abzuschließen wie die anderen Versicherungen?
Einer der vermutlichen Hauptgegner im Leben wird neben anderen Verkehrsteilnehmern (da ist es egal), Nachbarn (sollte auch egal sein) vermutlich die eigene Versicherungsgesellschaft sein, die irgendwelche Zahlungen verweigert und darauf setzt, dass man nicht klagt. Da stelle ich es mir suboptimal vor, wenn eine Versicherung sich selbst verklagen müsste, oder ist das Quatsch?
mal ganz blöd gefragt: Ist es sinnvoll eine allgemeine
Rechtsschutzversicherung beim gleichen Versicherer
abzuschließen wie die anderen Versicherungen?
Manche sagen so, manche sagen so.
Einer der vermutlichen Hauptgegner im Leben wird neben andere Verkehrsteilnehmern (da ist es egal), Nachbarn (sollte auch egal sein) vermutlich die eigene Versicherungsgesellschaft sein,
Wenn ich davon ausgehen müßte, dass ich nur auf dem Rechtsweg von meiner Versicherung Leistungen erhalte, würde ich keine Rechtsschutzversicherung abschließen, sondern die anderen Versicherungen bleiben lassen.
Wenn ich davon ausgehen müßte, dass ich nur auf dem Rechtsweg
von meiner Versicherung Leistungen erhalte, würde ich keine
Rechtsschutzversicherung abschließen, sondern die anderen
Versicherungen bleiben lassen.
So ganze ohne Berufsunfähigkeit etc. wäre aber auch blöd
Dass in der Versicherungsbranche ein Teil der Schäden per se abgelehnt werden und man sich auf die Klagen der Versicherungsnehmer verlässt, ist aber wohl Firmen-unabhängig immer wieder berichtet worden.
So ganze ohne Berufsunfähigkeit etc. wäre aber auch blöd
Aber im BU-Fall ohne Einkommen klagen müssen ist oberblöd.
Dass in der Versicherungsbranche ein Teil der Schäden per se
abgelehnt werden und man sich auf die Klagen der
Versicherungsnehmer verlässt, ist aber wohl Firmen-unabhängig
immer wieder berichtet worden.
Ich würde mit keiner Firma Verträge eingehen, der ich nicht über den Weg traue. Was nützt es Dir, Versicherungen abzuschließen und zu bezweifeln, dass Du im Versicherungsfall eine Leistung erhälst.
So ganze ohne Berufsunfähigkeit etc. wäre aber auch blöd
Aber im BU-Fall ohne Einkommen klagen müssen ist oberblöd.
deshalb ja die RS-Versicherung. Bin ich ja auch schon drauf gekommen.
Dass in der Versicherungsbranche ein Teil der Schäden per se
abgelehnt werden und man sich auf die Klagen der
Versicherungsnehmer verlässt, ist aber wohl Firmen-unabhängig
immer wieder berichtet worden.
Ich würde mit keiner Firma Verträge eingehen, der ich nicht
über den Weg traue. Was nützt es Dir, Versicherungen
abzuschließen und zu bezweifeln, dass Du im Versicherungsfall
eine Leistung erhälst.
Was wären die Alternativen?
a) nichts mehr versichern: 0% Chance auf Entschädigung
b) versichern ohne RS: x% Chance auf Entschädigung
c) versichern und eine RS zur Durchsetzung der eigenen Rechte: y% Chance
meinen Sie eine solche Klausel wie unter (2) ? Die würde einen Versicherungsnehmer vor firmeninterner Willkür bzw. Absprache schützen?
§ 3a – Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit – Stichentscheid
(1) Der Versicherer kann den Rechtsschutz ablehnen, wenn seiner Auffassung
nach
a) in einem der Fälle des § 2 a) bis g) die Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat
oder
b) die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen mutwillig ist. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn der durch die Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft in
einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer in diesen Fällen unverzüglich
unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
(2) Hat der Versicherer seine Leistungspfl icht gemäß Absatz 1 verneint und
stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung des Versicherers nicht zu,
kann er den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf
Kosten des Versicherers veranlassen, diesem gegenüber eine begründete
Stellungnahme abzugeben, ob die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in
einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Die Entscheidung ist für beide
Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- und
Rechtslage erheblich abweicht.
…
Ja, wenn der Anwalt nicht auch „unter der Decke steckt“ (Ironie), dann dient dieser Paragraph der ARB dem Versicherungsnehmer dem Versicherer gegenüber nicht willkürlich abgewiesen zu werden.
Und mit der gemeinsamen Decke darf man natürlich auch nicht zu paranoid werden, schließlich ist einer meiner Kunden auch Versicherer (sogar ein sehr großer)
Ist es sinnvoll eine allgemeine
Rechtsschutzversicherung beim gleichen Versicherer
abzuschließen wie die anderen Versicherungen?
Der Rechtsschutzversicherer ist immer eigenständig.
Allerdings liegt der Verdacht nahe, dass Streitigkeiten mit
z.B. dem Haftpflichtversicherer (gleicher Name) schlechter bearbeitet würden, was natürlich nicht sein darf.
Aus diesem Grund haben viele Versicherer ihren Rechtsschutzbereich aufgelöst und arbeiten mit einem seperaten Rechtsschutzversicherer zusammen.