Rechtsschutzversicherung mit erweitertem Erbrecht

Hallo allerseits,
ich sehe in der Zukunft einem Rechtsstreit über Erbrecht entgegen. Meine Schwester will mir den per Testament festgelegten Erbteil nicht auszahlen, ich soll leer ausgehen. Ich suche eine Rechtsschutzversicherung, die mir beim Rechtsstreit über den 1. kostenlosen Beratungstermin hinaus dann hilft. Kennt jemand eine solche Versicherung?
Für jede konkrete Antwort wäre ich dankbar.

hallo,

Sorry wenn ich Dich enttäusche, keine Rechtsschutzversicherung wird Erbschaftstreitigkeiten übernehmen, da wirst Du auf den Kosten sitzen bleiben.

Hatte vor Jahren auch mal solch einen Fall, brauchte Rechtsschutz für Erbschaftssachen, wurde nicht übernommen, wird Dir aber jeder Anwalt bestätigen, Erbschafts- und Scheidungsangelegenheiten zahlt keine Rechtsschutz.

sorry Sylvia

Hallöchen - guten Tag - - ja wenn der Rechtsverstoß (Zahlunngsverweigerung) schon vorliegt, wird es wohl schwer sein, eine kostentragende RS-Versicherung zu finden.
So etwas nennt man nämlich v o r v e r t r a g l i c h - - hier Ausschluss.
Ich melde mich noch einmal!
Bis dann!
Manfred

Bei einer Rechtsschutzversicherung muss man soviel ich weiß mindestens 1 Jahr oder länger versichert sein,damit sie überhaupt greift.zudem darf der Fall nicht schon vor der Versicherungsnahme bestehen.

Hallo Connybra,

Ich kenne eine solche Versicherunhsshutz. Wenn Du ein Angebot haben möchtest, melde Dich bitte mit all den dazugehörigen Daten. Dann werde ich Dir ein Versicherungsangebot zusenden.

Gruß xPashax

Hallo,

ich kenne keine solche Versicheurng und kann mir auch nicht vorstellen, dass es eine solche gibt. Selbst wenn, müsstet Du relativ lange Wartezeiten einrechnen, bevor der Rechtsschutz gilt.

Wenn es aber ein Testament gibt, sehe ich keine Problem darin, dass ein Fachanwalt für Erbrecht zunächst auf Prozesskostenhife-Basis den Prozess führt, wenn Du vorher nachweisen kannst, dass die Erbschaft so hoch ist, dass die Anwaltskosten gedeckt sind. Das ist für den juristischen kleines 1 x 1.
Ingeborg

Hallo,
ich gehe mal davon aus, die Eltern sind verstorben, ein Testament (handschriftliches Testament oder notarielles Testament) liegt vor, muss er erst einmal wissen, ob bereits daraufhin ein Erbschein bei Gericht beantragt wurde. Darin steht dann, wer wieviel (Bruchteil) geerbt hat. Oder haben Sie nur ein Vermächtnis bekommen.

Wenn das klar ist, dann kann ich genau weiter helfen. Jetzt nur im Ratestiel: Sie schreiben die Schwester an und fordern sie auf, Ihnen Ihren Anteil bis zum (Tag angeben aber mindestens 14 Tage Zeit lassen) auf folgendes Konto auszubezahlen. Wenn Sie aber Gegenstände geerbt haben, eine Immobilie mitgeerbt haben, ein Anteil an einem Konto oder Sparbuch, sieht die Sache schon wieder anders aus. Also, „Butter bei die Fische“ und ich kann sagen, wie es geht.
Was auf keinen Fall geht, ist jetzt noch eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Wenn z.B. das Haus abgebrannt ist, kann man es nicht mehr versichern!
Wenn Sie aber im Recht sind, und Ihre Schwester im Verzug, muss sie Ihre Antwaltskosten sowieso tragen. Dann gibt es also kein Kostenproblem.
MfG
PB

Hallo,

nein, eine solche Versicherung kenne ich nicht. Rechtschutzversicherer übernehmen grundsätzlich keine Risiken in erbrechtlichen Fragen. Aber wenn Sie einen Prozess nicht aus eigener Tasche bezahlen können, gibt es ja auch Prozesskostenhilfe oder, zur Not, Prozessfinanzierer. Bei letzteren müssen Sie aber damit rechnen, dass das Unternehmen jedenfalls im Erfolgsfall einen Teil des Geldes als Entgelt haben will.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

da kann ich leider nicht helfen

Hallo allerseits,
ich sehe in der Zukunft einem Rechtsstreit über Erbrecht
entgegen. Meine Schwester will mir den per Testament
festgelegten Erbteil nicht auszahlen, ich soll leer ausgehen.
Ich suche eine Rechtsschutzversicherung, die mir beim
Rechtsstreit über den 1. kostenlosen Beratungstermin hinaus
dann hilft. Kennt jemand eine solche Versicherung?
Für jede konkrete Antwort wäre ich dankbar.

Die ARAG macht das-aber zuviele Klauseln, die den Schutz einschränken. Eine solide Erstberatung durch einen Fachanwalt genügt, um zu wissen, was man tun soll.
MfG
WS

hallo connybra
es gibt viele rechtsschutzversicherungen.allerdings muss die versicherung mindestens eine laufzeit von 6-12 monaten gehabt haben, damit der rechtsschutz greift.lassen sie sich von einem versicherungsmensch beraten.
lg sicha

Hallo connybra, kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Glück wünscht petit

Hallo connybra, ich weiß keine spezielle Versicherung, würde aber mal bei dem ADAC, bei der ARAG und bei der HUK Coburg telef. anfragen, aber auch ehrlich den Fall schildern. MfG Löwenkind

für erbrecht gibt es keine rechtsschutz

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Erbrecht.

Einige Versicherungen bietete einen (optionalen) erweiterten Rechtsschutz an - meist übernehmen diese dann beispielsweise noch Gebühren bis 1.000 bis 1.500 Euro.

Lassen Sie sich von mehreren Rechtsschutzversicherungen entsprechende Angebote einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. +49 2222-931180
Fax. +49 2222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo connybra, als Versicherungsmakler kenne ich nur Tarife, die bei Rechtsstreit im Erbrecht über Beratung hinausgehende Tätigkeiten bis vor Gericht von 250 Euro bis 1000 Euro leisten. z.B. Beratungsgespräch und Schriftverkehr zwischen den Parteien.
Bei Gericht ist mir keine Gesellschaft bekannt die hier leistet.

Auch wäre bei Ihnen zu beachten, dass das „Kind schon in den Brunnen gefallen ist“. Wenn Sie erst jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen wird der „Schaden“ nicht übernommen. siehe: http://goo.gl/CQKht

Werner Kappler
Service-Hotline: 0 95 49 - 98 98 797
http://www.meine-rechtsschutzversicherung.net/

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